Ihre Schwangerschaft

Sie erwarten ein Kind? Herzlichen Glückwunsch! Wir freuen uns mit Ihnen auf Ihr Baby. Im Folgenden finden Sie Informationen zur ärztlichen Behandlung, die Ihnen während der Schwangerschaft, bei der Geburt und in der ersten Zeit nach der Entbindung zusteht.

Behandlung und ärztliche Betreuung

Sie haben Anspruch auf eine erste Untersuchung nachdem die Schwangerschaft festgestellt wurde. Sie sollte möglichst früh erfolgen und umfasst die Anamnese, allgemeine und gynäkologische Untersuchung, Blutdruckmessung, Feststellung des Körpergewichts und Untersuchung des Mittelstrahlurins. Außerdem werden Ihre Blutgruppe und der Rhesusfaktor bestimmt, falls diese noch nicht bekannt sind.

Regelmäßige Untersuchungen sollten - unabhängig von auftretenden Beschwerden oder Krankheiten - im Abstand von vier Wochen erfolgen. In den letzten zwei Monaten vor der Geburt dann alle 14 Tage. Dazu gehören Gewichtskontrolle, Blutdruckmessung, Urinuntersuchung, Kontrolle der Gebärmutter und der kindlichen Herzaktionen sowie Feststellung der Lage des Kindes. Ergänzend wird in einer gewissen Regelmäßigkeit ein Ultraschall-Screening durchgeführt.

Darüber hinaus steht Ihnen eine Beratung zum Thema Mundgesundheit für Mutter und Kind zu. Ihr Arzt wird Sie über den Zusammenhang von Ernährung und Krankheitsrisiken aufklären und über die Bedeutung der Mundgesundheit für Mutter und Kind.

Ebenso gehört eine Beratung über mögliche Risiken einer HIV-Infektion beziehungsweise AIDS-Erkrankung zur ärztlichen Betreuung dazu. Auf Ihren Wunsch hin kann eine Untersuchung zum Ausschluss einer HIV-Infektion durchgeführt werden.

Mutterschaftsgeld

Sie haben einen Anspruch auf Mutterschaftsgeld. Dieses erhalten Sie, wenn Sie bei Beginn der Schutzfrist Mitglied der hkk und als Arbeitnehmerin, Selbstständige, Künstlerin, Publizistin oder Arbeitslose versichert sind. Erfüllen Sie die Voraussetzungen, erhalten Sie als Arbeitnehmerin für die Dauer der Schutzfrist Mutterschaftsgeld in Höhe von bis zu EUR 1.651 für maximal 127 Tage.

Mutterpass

Den Mutterpass erhalten Sie von Ihrem Arzt und Hebammen, sobald Ihre Schwangerschaft festgestellt wird. Dieses wichtige Heft sollten Sie ab jetzt immer bei sich tragen, denn im Mutterpass werden neben dem Verlauf Ihrer Schwangerschaft auch sämtliche Untersuchungsergebnisse notiert. Im Fall, dass Komplikationen auftreten, kann ein anderer Arzt diesem Pass alle (lebens-)wichtigen Informationen entnehmen.

Haushaltshilfe

Eine Haushaltshilfe kann Sie unterstützen, wenn Sie wegen Schwangerschaftsbeschwerden oder nach der Entbindung den Haushalt nicht alleine führen können und auch keine weitere, in Ihrem Haushalt lebende Personen, den Haushalt übernehmen kann. Genaue Auskünfte darüber, ob Ihnen eine Hilfe zusteht erhalten Sie bei Ihrer hkk-Geschäftsstelle.

Häusliche Pflege

Treten Schwangerschaftsbeschwerden auf oder benötigen Sie nach der Entbindung Hilfe in der täglichen Pflege, können Sie Unterstützung bekommen. Voraussetzung ist, dass Ihr Arzt oder die Hebamme hierfür eine Notwendigkeitsbescheinigung ausstellt. Diese Hilfestellung gilt nicht für die Leistungen in der hauswirtschaftlichen Versorgung oder in der medizinischen Behandlungspflege. Für den Zeitraum vor der Entbindung gibt es keine zeitliche Begrenzung, nach der Entbindung kann die häusliche Pflege so lange bewilligt werden, wie Sie durch die Entbindung entkräftet sind.

Die Entbindung

Wenn Sie stationär entbinden möchten, entscheiden Sie selber, in welchem Krankenhaus Sie Ihr Kind bekommen. Dort melden Sie sich frühzeitig selbst an. Die hkk übernimmt sowohl für die Entbindung, als auch für die anschließende Pflege die entstehenden Kosten in Höhe der jeweils vereinbarten Pauschalen. Für diese Zeit brauchen Sie keine Zuzahlung zu leisten.

Für eine ambulante Entbindung in einem Geburtshaus übernimmt die hkk die Vergütung für die Entbindung, wenn es sich bei dem Geburtshaus um einen Vertragspartner handelt. Gern geben wir Ihnen Auskünfte, welche Geburtshäuser in ihrer Region ein Vertragspartner der hkk ist.

Es besteht auch die Möglichkeit durch eine Hausgeburt zu entbinden. Nähere Informationen und Beratungen hierzu erhalten Sie durch ihren behandelnden Arzt oder die Hebamme ihres Vertrauens.

Fahrkosten

Entstehen Fahrkosten auf Grund einer stationärer Behandlung oder Entbindung, übernimmt diese die hkk. Auch die Kosten für Rettungsfahrten oder für Krankentransporte im Krankenwagen werden von der Krankenkasse gezahlt. Ihr Anteil an den Fahrkosten beträgt zehn Prozent, mindestens EUR 5 und maximal EUR 10, jedoch nicht mehr als die tatsächlichen Kosten. Diese Zuzahlungsverpflichtung gilt auch für Versicherte, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Die Zuzahlung gilt für jede einfache Fahrt und ist unabhängig von der Wahl des Verkehrsmittels.

Wichtige Papiere

Entscheiden Sie sich für eine Entbindung im Krankenhaus, sollten Sie neben Ihrem Personalausweis auch Ihren Mutterpass und – sofern Sie verheiratet sind – Ihre Heiratsurkunde mitnehmen. Falls Ihr Krankenhaus die Geburt Ihres Kindes nicht automatisch dem zuständigen Standesamt meldet, erhalten Sie in der Klinik alle nötigen Unterlagen, um die Anmeldung persönlich vorzunehmen. Die Geburtsurkunde, die den Vermerk "Nur gültig in Angelegenheiten der Mutterschaftshilfe" beinhalten muss, reichen Sie bitte bei Ihrer hkk-Geschäftsstelle ein.

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