Elterngeld
Für Kinder die seit dem 1. Januar 2007 geboren wurden, erhalten Eltern während der Elternzeit das neue Elterngeld. Es löst damit das Erziehungsgeld ab.
Das neue Gesetz ab 2007
Das Gesetz zum Elterngeld und zur Elternzeit (Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz - BEEG) ist zum 1. Januar 2007 in Kraft getreten. Für Geburten ab 2007 wird das bisherige Bundeserziehungsgeld durch das neue Elterngeld abgelöst. Für Mütter und Väter soll es so mit dem Elterngeld einfacher werden, vorübergehend ganz oder auch teilweise auf eine Erwerbstätigkeit zu verzichten und so mehr Zeit für die Betreuung des Kindes zu haben.
Höhe des Elterngeldes
Das Elterngeld fängt einen Einkommenswegfall nach der Geburt des Kindes auf. Es beträgt 67 Prozent des durchschnittlich nach Abzug von Steuern, Sozialabgaben und Werbungskosten vor der Geburt monatlich verfügbaren laufenden Erwerbseinkommens, höchstens jedoch 1.800 Euro und mindestens 300 Euro. Nicht erwerbstätige Elternteile erhalten den Mindestbetrag zusätzlich zum bisherigen Familieneinkommen.
Wie lange kann das Elterngeld in Anspruch genommen werden?
Das Elterngeld wird an Vater und Mutter für maximal 14 Monate gezahlt; beide können den Zeitraum frei untereinander aufteilen. Ein Elternteil kann dabei höchstens zwölf Monate für sich in Anspruch nehmen, zwei weitere Monate gibt es, wenn in dieser Zeit Erwerbseinkommen wegfällt und sich der Partner an der Betreuung des Kindes beteiligt. Alleinerziehende, die das Elterngeld zum Ausgleich wegfallenden Erwerbseinkommens beziehen, können aufgrund des fehlenden Partners die vollen 14 Monate Elterngeld in Anspruch nehmen.
Antragstellung und Fristen
Das Elterngeld muss schriftlich bei den für den Vollzug des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes zuständigen Elterngeldstellen der Bundesländer beantragt werden. Jeder Elternteil kann für sich einmal einen Antrag auf Elterngeld stellen. Der Antrag muss nicht sofort nach der Geburt des Kindes gestellt werden. Rückwirkende Zahlungen werden jedoch nur für die letzten drei Monate vor Beginn des Monats geleistet, in dem der Antrag auf Elterngeld eingegangen ist.
Wer kann das Elterngeld erhalten
Die Lebenssituationen von Familien sind sehr unterschiedlich. Das Elterngeld trägt dieser Vielfalt Rechnung. So können neben den leiblichen Eltern und Adoptiveltern in Ausnahmefällen auch Verwandte bis dritten Grades (wie Großeltern, Tanten und Onkel sowie Geschwister) das Elterngeld erhalten.