Inhalations- und Atemtherapiegeräte

Bei Erkrankungen der Atemwege dienen Inhalations- und Atemtherapiegeräte dem Lösen von Schleim in den Atemwegen. Das Abhusten von Sekret fällt so einfacher. Weitere Informationen über Inhalations- und Atemtherapiegeräten sowie über die Übernahme der Kosten von der hkk erfahren Sie weiter unten.

Was sind Inhalations- und Atemtherapiegeräte?

Bei Erkrankungen der Atemwege kommen Inhalations- und Atemtherapiegeräte zum Einsatz, um den Schleim in den Atemwegen zu lösen und abzutransportieren.

Inhalationsgeräte sind darauf ausgelegt, Medikamente gezielt in den Körper zu führen. Sie ermöglichen es, entzündeten Atemwegen und der Lunge Medikamente zuzuführen, die ohne eine Inhalationshilfe ihren Wirkbereich nicht oder nur unvollständig erreichen würden.

Atemtherapiegeräte hingegen konzentrieren sich darauf, Schleim zu lösen und abzutransportieren, ohne dem Körper zusätzliche Medikamente zuzuführen.

Wann werden Inhalations- und Atemtherapiegeräte eingesetzt?

Inhalationsgeräte, die dem Körper gezielt Medikamente zuführen, werden unter anderem zur Linderung der Symptome von Asthma, Erkältungen und anderen Atemwegsproblemen eingesetzt.

Atemtherapiegeräte zum Lösen und Abtransportieren von Schleim werden unter anderem bei Patientinnen und Patienten mit Mukoviszidose verschrieben.

Übernimmt die hkk die Kosten für Inhalations- und Atemtherapiegeräte?

Ja, die hkk übernimmt die Kosten, wenn eine entsprechende ärztliche Verordnung vorliegt und die leistungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Wenden Sie sich hierfür an Ihre behandelnde Ärztin oder Ihren behandelnden Arzt.

Achtung! Eine ärztliche Verordnung ist ab Ausstellungsdatum 28 Tage gültig. Verordnungen aus dem Krankenhaus (im Rahmen des Entlassmanagements) verlieren bereits nach sieben Tagen ihre Gültigkeit.

Wie erhalte ich Inhalations- und Atemtherapiegeräte, und was muss ich tun, damit die hkk die Kosten übernimmt?

  • Sie suchen einen Vertragspartner, der mit der hkk zusammenarbeitet und Ihnen Inhalations- und Atemtherapiegräte ausstellen kann. Unsere Hilfsmittelsuche unterstützt Sie dabei (verwenden Sie die Suchbegriffe: Inhalationsgeräte; Inhalierhilfen; Vernebler für die oberen Atemwege). Sie haben die freie Wahl unter allen Vertragspartnern.
  • Nach Vorlage der ärztlichen Verordnung ermittelt der Vertragspartner Ihren individuellen Versorgungsbedarf und berät Sie diesbezüglich. Bringen Sie Ihre hkk-Versichertenkarte mit.

Muss ich eine gesetzliche Zuzahlung leisten?

Ja, ab dem 18. Lebensjahr fällt eine Zuzahlung von zehn Prozent der Kosten an, mindestens fünf Euro und maximal zehn Euro. Es sind jedoch nie mehr als die Kosten des jeweiligen Hilfsmittels zu entrichten. Kinder sind grundsätzlich von der Zuzahlung befreit. Ausnahmen gelten zudem bei einer Zuzahlungsbefreiung.

Unter bestimmten Voraussetzungen kann eine Zuzahlungsbefreiung beantragt werden.

Fallen für mich weitere Kosten an?

Zusätzliche Kosten entstehen nur für Hilfsmittel, die über das Notwendige hinausgehen. Der Vertragspartner ist verpflichtet, kostenfreie Hilfsmittel anzubieten. Über Hilfsmittel mit Mehrkosten muss der Vertragspartner Sie beraten. Die Mehrkosten-Beratung ist schriftlich festzuhalten.