Ultraschalluntersuchung bei Schwangerschaft: Kostenübernahme durch Krankenkassen

Ultraschalluntersuchungen ermöglichen Ihnen einen ersten, bewegten Blick auf Ihr Kind. Zugleich sind sie ein wichtiges Hilfsmittel für Ärzte, die Sie durch die Schwangerschaft begleiten. Hier erfahren Sie mehr zur Kostenübernahme durch Krankenkassen und wann die Untersuchungen gemacht werden sollten.

Übernimmt die hkk die Kosten für Ultraschalluntersuchungen während der Schwangerschaft?

Ja, in der Regel übernimmt die hkk die Kosten für drei Ultraschalluntersuchungen. Dabei rechnet der behandelnde Arzt die Kosten direkt über die Versichertenkarte ab.

Wann finden die Ultraschalluntersuchungen statt?

Die drei Ultraschalluntersuchungen sind zu folgenden Terminen empfohlen:

  • In der 9. bis 12. Schwangerschaftswoche, dann kann Ihr Arzt feststellen:
    • ob sich die befruchtete Eizelle richtig in der Gebärmutter eingenistet hat,
    • ob es sich eventuell um Zwillinge handelt und
    • ob die Lage des Mutterkuchens (Plazenta) stimmt.

Außerdem wird Ihr Arzt anhand von verschiedenen Messdaten den errechneten Geburtstermin überprüfen.

  • In der 19. bis 22. Schwangerschaftswoche ist zu sehen:
    • ob Ihr Nachwuchs die richtige Größe hat,
    • ob alle Organe zeitgerecht entwickelt sind und
    • ob die Lage und Struktur des Mutterkuchens (Plazenta) sowie die Menge des Fruchtwassers in Ihrer Gebärmutter in Ordnung sind.

Anders als beim ersten Ultraschall, der über die Scheide durchgeführt wird, werden Sie und Ihr Baby beim zweiten und dritten Ultraschall – auch Sonografie genannt – über die Bauchdecke untersucht.

  • In der 29. bis 32. Schwangerschaftswoche kann geklärt werden:
    • ob Ihr Baby sich weiterhin zeitgemäß entwickelt
    • welche Lage Ihr Kind im Mutterleib hat

hkk-Schwangerschaftsleistungen

Die hkk unterstützt Sie während der Schwangerschaft auch mit der Kostenübernahme für zusätzliche Leistungen, die über die gesetzlichen Vorsorgeuntersuchungen hinausgehen.

Warum macht man eine Ultraschalluntersuchung?

Mögliche Fehlbildungen können so erkannt werden. Der Arzt misst gleichzeitig in regelmäßigen Abständen die Länge und den Kopfumfang des Kindes. Die Untersuchungsergebnisse werden anschließend im Mutterpass dokumentiert. Er ist ein wichtiges Hilfsmittel für alle Mediziner, welche die Frau während der Schwangerschaft und danach betreuen. Daher sollte die Schwangere ihren Mutterpass immer dabei haben.

Eine Ultraschalluntersuchung wird zu Beginn der Schwangerschaft über die Scheide durchgeführt. Später findet die Untersuchung über die Bauchdecke statt. Sie liefert dem Untersucher zahlreiche Informationen: 

  • Kontrolle, ob sich die befruchtete Eizelle in die Gebärmutter eingenistet hat
  • Position des Mutterkuchens (Plazenta)
  • Hinweis auf Fehlbildungen
  • Erkennung von Mehrlingsschwangerschaften
  • Beobachtung des Wachstums sowie der Herz- und Organfunktionen des Ungeborenen
  • Bestimmung der Fruchtwassermenge
  • Bestimmung der Lage des Kindes (z.B. Steißlage)

Hebammenbetreuung

Während Schwangerschaft und Wochenbett wird ein bestimmtes Kontingent an Hebammenleistungen von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen.

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