Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die folgenden Webseiten der hkk Krankenkasse, 28185 Bremen:

Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Websites und mobilen Anwendungen im Einklang mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes des Bundes (BGG) sowie der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.

Gebärdensprache: Erklärung zur Barrierefreiheit

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus §§ 3 Absätze 1 bis 4 und 4 der BITV 2.0, die auf der Grundlage von § 12d BGG erlassen wurde.

Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer von Materna Information & Communications SE im April 2025 vorgenommenen Bewertung nach den gesetzlichen Vorgaben und weltweiten Normen (EN 301 549, BITV 2.0).

Aufgrund der Überprüfung sind die Websites mit den zuvor genannten Anforderungen wegen der folgenden Ausnahmen teilweise vereinbar.

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind nicht vollständig barrierefrei:

https://www.hkk.de/

  • Bilder und grafische Bedienelemente haben teilweise keine eindeutige Textalternative.
  • Dekorative Grafiken werden teilweise vom Screenreader ausgegeben.
  • Visuell versteckte Inhalte werden teilweise vom Screenreader ausgegeben.
  • Formulare schlagen keine gespeicherten Daten, wie Name oder E-Mail, vor.
  • Der Kontrast zwischen Text- und Hintergrundfarbe ist teilweise nicht ausreichend.
  • Die Kontrastanforderungen für grafische Inhalte sind teilweise nicht erfüllt.
  • Zusätzliche Inhalte, die angezeigt werden, wenn Elemente den Maus- oder Tastaturfokus erhalten, können nicht geschlossen werden, ohne den Fokus zu verschieben.
  • Die verwendeten Linktexte sind teilweise nicht aussagekräftig.
  • An einigen Stellen werden Links auf ein anderes Dateiformat – etwa auf eine PDF-Datei – angeboten, die im Linktext keine Information zum Dateiformat zur Verfügung stellen.
  • Bei einigen Bedienelementen, z. B. dem Hauptmenü und der Suchfunktion, kann es zu Schwierigkeiten mit der Sprachsteuerung kommen, da der zugängliche Name nicht dem sichtbaren Namen entspricht.
  • Einzelne englischsprachige Inhalte sind in der deutschen Sprachversion im Quellcode nicht entsprechend ausgezeichnet. Fremdsprachliche Texte werden unter Umständen von Screenreadern falsch vorgelesen.
  • Die Fehlerkennzeichnung in Formularen ist nicht durchgängig für Screenreader optimiert.
  • Nicht für alle Bedienelemente sind Name, Rolle oder Zustand für assistive Technologien (z. B. Screenreader) ermittelbar.
  • Nicht alle Statusmeldungen sind für assistive Technologien verfügbar.
  • Nicht alle PDF-Dokumente sind barrierefrei.
  • Die Erläuterungen in Leichter Sprache sind noch nicht vollständig und erfüllen nicht die formalen Vorgaben.

https://kommzur.hkk.de/, https://bleibbeider.hkk.de/, https://gesund-im-job.hkk.de/

  • Dekorative Grafiken werden teilweise vom Screenreader ausgegeben.
  • Formulare schlagen keine gespeicherten Daten, wie Name oder E-Mail, vor.
  • Die Kontrastanforderungen für grafische Inhalte sind teilweise nicht erfüllt.
  • Die Fehlerkennzeichnung in Formularen ist nicht durchgängig für Screenreader optimiert.
  • Nicht für alle Bedienelemente sind Name, Rolle oder Zustand für assistive Technologien (z. B. Screenreader) ermittelbar.
  • Nicht alle Statusmeldungen sind für assistive Technologien verfügbar.
  • Nicht alle PDF-Dokumente sind barrierefrei.
  • Es sind keine Erläuterungen in Leichter Sprache vorhanden.
  • Es sind keine Erläuterungen in Gebärdensprache vorhanden.

https://dock.hkk.de/

  • Bilder und grafische Bedienelemente haben teilweise keine eindeutige Textalternative.
  • Es gibt komplexe Grafiken, die keine ausführlichen Beschreibungen im direkten Kontext aufweisen.
  • Dekorative Grafiken werden teilweise vom Screenreader ausgegeben.
  • Videos haben teilweise keine Untertitel und Audiodeskriptionen.
  • Formularfelder haben teilweise keine technisch hinterlegte Beschriftung.
  • Visuell versteckte Inhalte werden teilweise vom Screenreader ausgegeben.
  • Einige Informationen werden nur über Farbe vermittelt.
  • Vereinzelt sind Texte als Schriftgrafiken eingebunden.
  • Die Kontrastanforderungen für grafische Inhalte sind teilweise nicht erfüllt.
  • Zusätzliche Inhalte, die angezeigt werden, wenn Elemente den Maus- oder Tastaturfokus erhalten, können nicht geschlossen werden, ohne den Fokus zu verschieben.
  • Bei einigen Bedienelementen, z. B. dem Hauptmenü und der Suchfunktion, kann es zu Schwierigkeiten mit der Sprachsteuerung kommen, da der zugängliche Name nicht dem sichtbaren Namen entspricht.
  • Einzelne englischsprachige Inhalte sind in der deutschen Sprachversion im Quellcode nicht entsprechend ausgezeichnet. Fremdsprachliche Texte werden unter Umständen von Screenreadern falsch vorgelesen.
  • Nicht für alle Bedienelemente sind Name, Rolle oder Zustand für assistive Technologien (z. B. Screenreader) ermittelbar.
  • Nicht alle Statusmeldungen sind für assistive Technologien verfügbar.
  • Es sind keine Erläuterungen in Leichter Sprache vorhanden.
  • Es sind keine Erläuterungen in Gebärdensprache vorhanden.

Begründung

Die hkk Krankenkasse arbeitet beständig an der Verbesserung ihres Webauftritts und konnte aufgrund der Fülle des Materials der Webseiten noch nicht alle Inhalte und Services digital barrierefrei gestalten. Wir sind bemüht, alle Hürden für Menschen mit Behinderung zeitnah zu beseitigen.

Datum der Erstellung der Erklärung

Diese Erklärung wurde am 18.08.2020 erstellt und zuletzt am 13.10.2025 aktualisiert.

Kontakt und Feedback-Möglichkeit

Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Dann können Sie sich gerne bei uns melden. Bitte benutzen Sie dafür das Kontaktformular auf der Seite Barriere melden.

Schlichtungsverfahren

Schlichtungsstelle nach § 16 BGG wenden. Die Schlichtungsstelle BGG hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden. Weitere Informationen zum Schlichtungsverfahren und den Möglichkeiten der Antragstellung erhalten Sie unter: www.schlichtungsstelle-bgg.de.

Direkt kontaktieren können Sie die Schlichtungsstelle BGG unter info@schlichtungsstelle-bgg.de.