Phototherapeutische Keratektomie: Kostenübernahme durch Krankenkassen
Die Phototherapeutische Keratektomie (PTK) ist eine Methode zur Behandlung krankhafter Veränderungen der Hornhaut des Auges, die durch den Einsatz eines Lasers abgetragen wird. Phototherapeutische Keratektomie heißt übersetzt soviel wie "Heilendes Wegschneiden der Hornhaut durch Licht". Hier erfahren Sie mehr über die Kostenübernahme durch Krankenkassen.
Übernimmt die hkk die Kosten für Phototherapeutische Keratektomie?
Ja, bei folgenden Diagnosen übernimmt die hkk die Behandlung:
- rezividierende Hornhauterosion (wiederholt auftretende Hornhautschäden)
- oberflächliche Hornhautnarben
- Hornhautdystrophie (oft beidseitig symmetrisch ausgeprägte Hornhautveränderungen erblich)
- Hornhautdegeneration (ein- oder beidseitige Hornhautveränderungen, nicht erblich)
- oberflächliche Hornhautirregularitäten (außer Pterygium)
Was muss ich tun, damit die hkk die Kosten für Phototherapeutische Keratektomie übernimmt?
Sie müssen nichts weiter tun. Liegt eine der oben genannten Diagnosen vor, kann die Behandlung direkt über die Versichertenkarte abgerechnet werden.
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