Kostenübernahme und Voraussetzungen für Tages- und Nachtpflege
Wenn Sie Angehörige oder Freunde pflegen, berufstätig sind und so nicht tagsüber nicht für Sie sorgen, wie Sie es gerne tun würden, können Sie Tages- und Nachtpflege in Anspruch nehmen. Wir liefern Ihnen alle Infos zu diesem Thema.
Übernimmt die hkk die Kosten für die Tages- und Nachtpflege?
Ja, die hkk übernimmt einen großen Teil der Kosten für die teilstationäre Tages- und Nachtpflege für pflegebedürftige Personen mit mindestens Pflegegrad 2 in zugelassenen Pflegeeinrichtungen. Die gesetzlich festgeschriebenen Beträge orientieren sich an dem festgestellten Pflegegrad und sind für die Kostedeckung von pflegebedingten Aufwendungen sowie Kosten für die soziale Bertreuung und Behandlungspflege. Kosten für Unterkunft, Verpflegung und Komfortleistungen sind selbst zu tragen.
Höchstbeträge pro Kalendermonat für die Tages- und Nachtpflege:
Pflegegrad | Höchstbetrag |
---|---|
2 | 689,00 Euro |
3 | 1.298,00 Euro |
4 | 1.612,00 Euro |
5 | 1.995,00 Euro |
Hat die hkk mit der von Ihnen gewählten Einrichtung einen Vertrag abgeschlossen, erfolgt die Rechnungsabwicklung direkt mit uns. Aber auch, wenn Sie eine Einrichtung wählen, mit der die hkk keinen Vertrag vereinbart hat, können Sie auf unsere Unterstützung zählen. Wir erstatten Ihnen dann bis zu 80 Prozent der gesetzlich vorgesehenen Höchstleistung. Sind Ihre Ausgaben höher als dieser Höchstanspruch, besteht unter Umständen ein weiterer Anspruch gegen den Sozialhilfeträger.
Auch eine Kombination der Tages- und Nachtpflege mit anderen Sach- oder Geldleistungen ist möglich.
Was muss ich tun, damit die hkk die Kosten für die Tages- und Nachtpflege übernimmt?
Wenn die beschriebenen Voraussetzungen bei Ihnen zutreffen, müssen Sie keinen Antrag bei uns stellen. Sobald uns ein Aufnahmebescheid von Ihrer Pflegestelle vorliegt, beginnen wir mit der Bearbeitung der Kostenübernahme. Alternativ können Sie auch die erste Rechnung von Ihrer Pflegestelle bei uns einreichen.