U7: Im 21. bis 24. Lebensmonat
Gemäß den Richtlinien des Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen über die Früh-erkennung von Krankheiten bei Kindern bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres („Kinder-Richtlinien“) beinhaltet die Vorsorgeuntersuchung folgendes ...
Untersuchung im 21. bis 24. Lebensmonat (Siebte Untersuchung)
- Erhebung der Vorgeschichte
- Krampfanfälle
- Schwierigkeiten beim Trinken und Essen Erbrechen, Schluckstörungen
- abnorme Stühle
- Miktionsstörungen
- gehäufte Infektionen
- altersgemäße Sprache fehlt (z.B. keine Zweiwortsätze, kein Sprechen in der 3. Person wie "Peter essen")
- altersgemäßes Sprachverständnis fehlt (z.B. kein Zeigen auf Körperteile nach Befragen, kein Befolgen einfacher Aufforderung)
- Verhaltensauffälligkeiten (z. B. Schlafstörungen)
- erste freie Schritte nach 15. Lebensmonat
- Treppensteigen mit Festhalten am Geländer fehlt
- Fluoridprophylaxe nicht fortgeführt
- Schutzimpfungen nicht durchgeführt
- Eltern unzufrieden mit Entwicklung und Verhalten des Kindes
- seit der letzten Früherkennungsuntersuchung entwicklungs-gefährdende Erkrankung oder Operation
- Verdachtsdiagnosen der letzten Früherkennungsuntersuchung
- Eingehende Untersuchungen
- Körpermaße
- Haut
- Brustorgane
- Bauchorgane
- Geschlechtsorgane
- Skelettsystem
- Sinnesorgane
- Motorik und Nervensystem