Zahnärztliche Vorsorgeuntersuchung
Zweimal im Jahr hat jeder Versicherte Anspruch auf eine kostenlose Vorsorgeuntersuchung. Zahnärzte empfehlen diese Untersuchung zweimal im Jahr, damit Veränderungen an den Zähnen rechtzeitig behandelt werden können. Eine Vorsorge umfasst die gründliche Untersuchung der Zähne, des Kiefers und des Mundes. Einmal im Jahr kann Ihr Zahnarzt die Zahnsteinentfernung über die Krankenkasse abrechnen.
Neben diesem medizinischen Aspekt bringt der regelmäßige Zahnarztbesuch Ihnen den Vorteil, dass Sie höhere Zuschüsse erhalten können, falls Sie einmal einen Zahnersatz benötigen. Wenn Sie in den letzten fünf Jahren regelmäßig, d.h. einmal pro Jahr, beim Ihrem Zahnarzt waren, und dies in Ihrem Bonusheft dokumentiert ist, erhöht sich der einfache Festzuschuss um 10 Prozent. 15 Prozent Erhöhung können Sie beantragen, wenn Sie in den letzten zehn Jahren jährlich einen Zahnarzttermin wahrgenommen haben. Um den Zuschuss zu beantragen, schicken Sie uns bitte Ihr Bonusheft, das Sie später wieder zurückbekommen, und den Heil- und Kostenplan zu.