Krankengeld für Begleitpersonen von Menschen mit Behinderung: Voraussetzungen und Beantragung

Wenn Sie als Begleitperson eines Menschen mit Behinderung aufgrund eines stationären Aufenthaltes einen Verdienstausfall haben, haben Sie nach § 44b SGB V unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Krankengeld. Welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen und wie Sie das Krankengeld beantragen, erfahren Sie hier.

Warum erhalten Begleitpersonen von Menschen mit Behinderung Krankengeld?

Wenn ein Mensch mit Behinderung stationär im Krankenhaus aufgenommen wird, kann eine Person zur Begleitung mitaufgenommen werden.

Die Begleitperson übernachtet dann zum Beispiel mit oder in der Nähe des Krankenhauses und erhält auch ihre Mahlzeiten dort. Entsteht währenddessen ein Verdienstausfall kann Krankengeld bezogen werden.

Wichtig für Sie: Informieren Sie Ihren Arbeitgeber vor Mitaufnahme oder Begleitung über Ihre Abwesenheit. Ob eine Begleitung medizinisch notwendig ist, wird vom behandelnden Arzt entschieden. 

Unter welchen Voraussetzungen bekomme ich als Begleitperson eines Menschen mit Behinderung Krankengeld?

Sie haben Anspruch auf Krankengeld, wenn sowohl Sie als auch die zu begleitende Person mit Behinderung gesetzlich krankenversichert sind und folgenden Voraussetzungen erfüllt sind.  

Die zu begleitende Person: 

  • hat eine Behinderung nach § 2 Abs. 1 SGB IX.

  • bezieht Leistungen der Eingliederungshilfe nach Teil 2 SGB IX, § 35a SGB VIII oder § 27d Absatz 1 Nummer 3 BVG. 

  • wird nicht durch Mitarbeitende eines Leistungserbringers der Eingliederungshilfe zur stationären Krankenhausbehandlung begleitet. 

Die Begleitperson eines Menschen mit Behinderung: 

  • ist eine nahe Angehörige oder ein naher Angehöriger im Sinne des Pflegezeitgesetzes oder eine Person aus dem engsten persönlichen Umfeld. 

  • erbringt gegenüber der begleiteten Person keine Leistungen der Eingliederungshilfe gegen Entgelt. 

Gut zu wissen: Das Krankengeld wird durch die Krankenkasse, bei der die Begleitperson versichert ist, ausgezahlt. 

Wie viel Krankengeld bekomme ich als Begleitperson?

Bei Arbeitnehmenden werden 70 Prozent des Bruttoentgelts als Krankengeld festgesetzt. Allerdings darf diese Summe 90 Prozent des letzten regelmäßigen Nettoentgelts nicht übersteigen.

Während des Krankengeldbezuges fallen grundsätzlich keine Beiträge zur Krankenversicherung an. Es fallen bei Arbeitnehmenden jedoch weiterhin Beiträge für die Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung an.

Für Selbstständige beträgt die Höhe des Krankengeldes 70 Prozent des Arbeitseinkommens der vergangenen 12 Monate. Bei Selbstständigen ist das Krankengeld unter bestimmten Voraussetzungen beitragspflichtig zur Renten- und Arbeitslosenversicherung. Um dies klären zu können, liegt dem Antrag auf Krankengeld ein entsprechender Fragebogen bei.

Allgemein gilt: Das Krankengeld darf höchstens 120,75 Euro (2024) täglich betragen.

Wie lange bekomme ich als Begleitperson Krankengeld?

Das Krankengeld erhalten Sie für die gesamte Dauer der stationären Mitaufnahme. Der Mitaufnahme steht auch eine ganztägige Begleitung gleich. Eine ganztägige Begleitung liegt vor, wenn die Zeit Ihrer Anwesenheit im Krankenhaus zusammen mit den Zeiten Ihrer Anreise und Abreise mindestens acht Stunden beträgt.

Wie beantrage ich als Begleitperson Krankengeld?

Den Antrag auf Krankengeld als Begleitperson stellen Sie bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse. Den Antrag auf Krankengeld als Begleitperson können Sie per Post stellen sowie bei der hkk persönlich in der Geschäftsstelle abgeben oder online einreichen.

  1. Lassen Sie sich den ärztlichen Nachweis über die medizinische Notwendigkeit und die Zeiten der stationären Mitaufnahme oder der ganztägigen Begleitung ausstellen. 

  2. Reichen Sie den ärztlichen Nachweis und die Bescheinigung Ihrer Anwesenheitszeiten zusammen mit den weiteren erforderlichen Unterlagen bei der hkk ein.

  3. Die hkk prüft Ihren Antrag sowie die Unterlagen und meldet sich bei etwaigen Rückfragen bei Ihnen. 

  4. Die hkk zahlt Ihnen das Krankengeld aus. Für Arbeitnehmende gilt, dass die hkk das Krankengeld auszahlt, nachdem der Arbeitgeber der Krankenkasse die erforderlichen Angaben zum Arbeitsentgelt mitgeteilt hat.

Für die Beantragung benötigen Sie folgende Unterlagen:

  • Einen Antrag von der bei der hkk versicherten Begleitperson. 

  • Einen Nachweis über den Bezug von Eingliederungshilfe, z. B. als:

    • ​Kopie des Bewilligungsbescheides über die jeweilige Leistung der Eingliederungshilfe 

    • aktuelle Bestätigung eines Leistungserbringers der Eingliederungshilfe, dass entsprechende Leistungen erbracht werden 

    • Kopie vom Gesamtplan des Eingliederungshilfeträgers, welcher im Rahmen des Gesamtplanverfahrens erstellt wird, 

    • Nachweis über die Einschätzung eines Begleitungsbedarfs durch den aktuell leistenden Träger der Eingliederungshilfe, welche auf Wunsch des Menschen mit Behinderung für die Krankenkasse erstellt wird, oder  

    • eine Kopie des Überleitungsbogens ins Krankenhaus, welche die Träger der Eingliederungshilfe regelhaft ausstellen sollen. 

  • Eine ärztliche Bescheinigung über die medizinische Notwendigkeit der stationären Mitaufnahme. 

  • Eine Bestätigung vom Krankenhaus über die Zeiten der Mitaufnahme oder ganztägigen Begleitung. 

  • Ggf. einen Verdienstnachweis oder Nachweis des Verdienstausfalls. Für Arbeitnehmende meldet regelhaft der Arbeitgeber die erforderlichen Entgeltdaten. 

Wie lang ist die Bearbeitungszeit?

Im Regelfall dauert die Bearbeitung vier bis neun Werktage. Für eine schnelle Bearbeitung und Entscheidung müssen der hkk die notwendigen Informationen sowie gegebenenfalls erforderliche Unterlagen vollständig und aussagekräftig vorliegen.  

Die exakte Bearbeitungsdauer hängt jedoch von der Komplexität des Einzelfalls ab und kann sich entsprechend verlängern. Gleiches gilt, wenn Dokumente oder Unterlagen per Post an Sie oder die hkk versandt werden. Gegebenenfalls muss der Medizinische Dienst eingebunden werden. Dieser benötigt für die Bearbeitung Ihres Anliegens zusätzlich bis zu fünf Wochen.

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