Wichtige Fragen zur Organspende

Welche Arten von Organspende gibt es?

Es gibt zwei Arten: die postmortale Organ- und Gewebespende und die Lebendorganspende. Die postmortale Organ- und Gewebespende bezeichnet das Spenden von Organen und Geweben nach dem Tod. Die Lebendorganspende ist die Übertragung eines Organs beziehungsweise eines Teils eines Organs von einem lebenden Menschen auf einen Empfänger. Hierfür werden in Deutschland nur die Nieren oder Teile der Leber verwendet.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um nach dem Tod Organe spenden zu können?

Die Voraussetzungen für eine Organspende sind im Transplantationsgesetz streng geregelt: Erstens muss der unumkehrbare Hirnfunktionsausfall („Hirntod“) festgestellt worden sein. Zweitens muss der Verstorbene in eine Organspende eingewilligt haben oder die Angehörigen müssen unter Beachtung des mutmaßlichen Willens einer Organentnahme zustimmen.

Wann kommt eine Lebendorganspende infrage?

Eine Lebendorganspende ist nur unter Verwandten ersten oder zweiten Grades (zum Beispiel Eltern und Geschwistern), unter Ehepartnern, Verlobten oder unter Menschen, die sich persönlich sehr nahe stehen, erlaubt. Die Lebendorganspende ist der postmortalen Organspende nachgeordnet und nur dann zulässig, wenn zum Zeitpunkt der Transplantation kein Spenderorgan einer verstorbenen Person zur Verfügung steht.

Was kann ich spenden?

Folgende Organe/Gewebe können gespendet werden: Herz, Lunge, Leber, Nieren, Bauchspeicheldrüse, Darm und Teile der Haut sowie Hornhaut der Augen, Herzklappen und Teile der Blutgefäße, des Knochengewebes, des Knorpelgewebes und der Sehnen (Gewebe).

Woher weiß ich, ob ich als Spender geeignet bin?

Grundsätzlich kann jeder Mensch Organspender werden. Auch Hautfarbe, Religionszugehörigkeit oder sexuelle Orientierung sind keine Ausschlusskriterien. Lediglich wenige Vorerkrankungen wie eine akute Krebserkrankung oder eine nachgewiesene HIV-Infektion schränken die Spendefähigkeit ein oder schließen sie aus. Bei anderen Erkrankungen entscheiden Ärzte, ob eine Spende möglich ist.

Gibt es eine Altersbegrenzung?

Entscheidungsberechtigt sind alle Menschen ab dem 16. Lebensjahr. Bereits mit 14 Jahren kann man Widerspruch einlegen. Es gibt keine Altersbegrenzung nach oben. So kann auch ein körperlich fitter 70-Jähriger als Spender infrage kommen. Entscheidend sind das biologische Alter und der Zustand der Organe.

Kennt der Empfänger die Identität des Spenders?

Gemäß dem Transplantationsgesetz müssen Organspender und Organempfänger sowie deren Familien anonym bleiben. Die Deutsche Stiftung Organtransplantation (DSO)bietet dem Empfänger des Organs die Möglichkeit, über die Stiftung der Familie des Spenders einen Brief zukommen lassen. Diese wiederum kann sich nach dem Wohlergehen des Empfängers erkundigen. Der Kontakt wird durch die Stiftung anonymisiert.

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