Fragen & Antworten

Haben Sie Fragen zur elektronischen Gesundheitskarte? Möglicherweise finden Sie hier bereits die Antwort.

Warum könnte ich unaufgefordert eine neue Gesundheitskarte von der hkk bekommen?

In bestimmten Abständen werden neue Kartengenerationen an die Versicherten ausgegeben. Dies hängt in der Regel mit einer Optimierung der Sicherheitsanforderungen an die eGK zusammen. Mit jeder Generation wird die eGK sicherer und erfüllt bzw. übertrifft die dann zu dem Zeitpunkt geltenden datenschutzrechtlichen Anforderungen.

Kann ich meine „alte“ eGK weiterhin benutzen?

Die dann „alte“ eGK wird grundsätzlich nach einer Übergangszeit gesperrt, und kann in der Folge nicht mehr beim Arzt als gültige eGK eingelesen, und erkannt werden. Wir möchten Sie bitten ab Zustellung einer neuen eGK diese auch direkt zu verwenden.

Bekommen auch Familienversicherte eine eigene eGK?

Ja, auch alle mitversicherten Familienangehörigen erhalten eine eGK. Ab Vollendung des 15. Lebensjahres ist ein Lichtbild erforderlich.

Sind die gespeicherten Daten sicher?

Ja, denn für die eGK gelten neben dem bewährten Schutz der Sozialdaten auch modernste Verschlüsselungstechniken. Unberechtigte können nicht auf die sensiblen Gesundheitsinformationen zugreifen (siehe Erläuterungen zum Thema „Datenschutz“).

Warum hat die elektronische Gesundheitskarte ein Foto?

Das wurde gesetzlich festgelegt (im § 291 des Sozialgesetzbuches V). Das Foto wird auf der Vorderseite der eGK angebracht und dient der Identifizierung des Versicherten.

Werden die Kosten für das Bild erstattet?

Eine Kostenübernahme ist nicht möglich. Eine Härtefallregelung gibt es leider vom Gesetzgeber nicht.

Wie stelle ich das Lichtbild zur Verfügung?

Die günstigste Methode ist, eine Übermittlung über unsere hkk-Website. Dort können Sie Ihr Lichtbild kostenlos hochladen.

Achtung: Aus Sicherheitsgründen ist es nicht möglich, das Bild auch per E-Mail, Fax, CD-ROM, Diskette oder USB-Stick einzureichen. Eingeschickte Datenträger werden datenschutzgerecht vernichtet.

Bekomme ich eine neue eGK, wenn sich meine Adresse ändert?

Nein. Nach Bekanntgabe Ihrer neue Adresse bei der hkk wird diese auf dem Chip Ihrer eGK beim nächsten Arztbesuch durch das Einlesen der Karte automatisch aktualisiert. Die eGK kann damit auch weiterhin genutzt werden.

Nutzungshinweise

Der Chatbot Luka ist rund um die Uhr für Ihre Anliegen da. Luka kann allerdings noch nicht jedes Thema und entwickelt sich stetig weiter. Die Antworten des Chatbots sind nicht rechtsverbindlich und dienen lediglich Ihrer ersten Information. Sie ersetzen nicht die fachliche Beratung unserer Mitarbeiter*innen.