Elektronische Gesundheitskarte (eGK): Funktion, Kosten und Beantragung

Die elektronische Gesundheitskarte (eGK) - auch Versichertenkarte genannt - ist der “Ausweis” einer gesetzlichen Krankenkasse und bestätigt, dass diese die Behandlungskosten für Sie bezahlt.  Sie wird Ihnen mit Beginn Ihrer Versicherung automatisch zur Verfügung zugestellt. Hier erfahren Sie alles rund um die Beantragung, die Funktion und weitere wissenswerte Informationen

Wie bekomme ich eine (neue) Versichertenkarte?

Mit Beginn Ihrer Versicherung bekommen Sie von Ihrer hkk automatisch eine aktuelle eGK nach § 291 SGB V, §291a SGB V und §8 KVLG 1989 . Das ist auch der Fall, wenn die Gültigkeit Ihrer alten Karte abläuft. Sie müssen in diesem Fall nichts weiter tun. Wir kommen auf Sie zu und bitten um ein aktuelles Passbild. Dieses können Sie online hochladen, per Post schicken oder in einer Geschäftsstelle vorbeibringen. 

Wenn sich z. B. Ihr Name geändert hat, Sie Ihre Karte verloren haben oder diese gestohlen wurde, stellen wir Ihnen eine neue Karte aus. Sie erhalten diese wie folgt:

  • Informieren Sie uns und fügen Sie die erforderlichen Unterlagen hinzu (wie z.B. den Nachweis Ihrer Namensänderung).  

  • Die hkk prüft Ihren Antrag.   

  • Sie erhalten die neue eGK per Post. 

Gut zu wissen: Wenn sich Ihre Adresse ändert, müssen Sie in der Regel keine neue Karte beantragen. Es reicht, wenn Sie uns über die Adressänderung informieren. Wir ändern dann Ihre hinterlegten Adressdaten im System, und bei Ihrem nächsten Arztbesuch werden diese automatisch auf der eGK aktualisiert.  

Wie lange dauert es, bis ich meine (neue) eGK bekomme?

Grundsätzlich dauert es nach Bestellung der eGK ca. zwei bis drei Wochen, bis die Karte bei Ihnen ist. Aufgrund des allgemeinen Rohstoffmangels kann sich die Produktionszeit derzeit leider unbestimmt verzögern. 

Wie lange ist eine eGK gültig?

Die eGK ist maximal fünf Jahre gültig. Nach dem Ablauf dieser Laufzeit schickt Ihnen die hkk automatisch eine neue eGK zu. 

Übernimmt die hkk die Kosten für die elektronische Gesundheitskarte?

In der Regel stellt Ihnen die hkk eine eGK kostenlos aus. Unter Umständen können Kosten von fünf Euro entstehen, wenn Sie selbst für den Verlust oder die Beschädigung verantwortlich sind.

Welche Funktionen hat die eGK?

  • Speicherung der Stammdaten der/des Versicherten

  • Krankenkasse, Vorname, Nachname, Geburtsdatum, Geschlecht, Anschrift, Versichertennummer, Versicherten- und Zuzahlungsstatus, Beginn des Versicherungsschutzes, Gültigkeitsdauer der Karte 

  • Das Lichtbild der/des Versicherten 

  • Für alle Versicherten, die das 15. Lebensjahr vollendet haben, wird die eGK zur besseren Identifikation mit einem Lichtbild/Passbild ausgestattet. Dadurch ist sie besser vor Missbrauch geschützt - beispielsweise bei Diebstahl oder Verlust der Karte. 

  • Die europäische Krankenversichertenkarte 

  • Auf der Rückseite der eGK befindet sich die europäische Krankenversicherungskarte (EHIC). Sie ermöglicht eine unbürokratische medizinische Behandlung im europäischen Ausland, wobei die Kosten direkt über die Karte abgerechnet werden.

Freiwillige Fachanwendungen der eGK

Ob Sie die freiwilligen Fachanwendungen nutzen möchten, entscheiden Sie ganz allein. Hier bekommen Sie einen Überblick, welche Funktionen sich hinter der jeweiligen Fachanwendung verbergen: 

  • Das Elektronische Rezept (eRezept) ist ein digitales Rezept, das Sie bequem und ganz ohne Papier in der Apotheke einlösen können. Die Rezepte werden verschlüsselt von Ihrer Ärztin/Ihrem Arzt abgespeichert. In der Apotheke wird das Rezept dann mit Hilfe der eGK entschlüsselt und abgerufen. Um das eRezept nutzen zu können, benötigen Sie eine PIN für Ihre eGK. Diese können Sie zum jetzigen Zeitpunkt lediglich im Zusammenhang mit der Nutzung der elektronischen Patientenakte (ePA) erhalten. Sollten Sie sich für die ePA registrieren wollen, erhalten Sie hier weitere Informationen. PIN und PUK werden Ihnen dann nach der ePA-Registrierung automatisch zugeschickt. 

  • Mit der Hinterlegung Ihrer persönlichen Notfalldaten auf der eGK kann Sie die/der im Notfall behandelnde Ärztin/Arzt noch gezielter und sicherer versorgen. Denn diese Funktion ermöglicht einen Überblick über bestehende Diagnosen, bereits aufgetretene Notfallsituationen, Operationen, Allergien und Unverträglichkeiten sowie über Ihre Medikamente. Die Notfalldaten müssen durch den Arzt auf der eGK hinterlegt werden. Im Notfalldatensatz könnten beispielhaft gespeichert werden: 

    • Kontaktdaten von Angehörigen, die im Notfall benachrichtigt werden sollen 

    • Medikamente, die regelmäßig eingenommen werden 

    • Daten zu Allergien und Unverträglichkeiten 

    • Informationen zu chronischen Erkrankungen und/oder wichtigen erfolgten Eingriffen, wie Operationen 

    • Sonstige Hinweise, beispielsweise ob es persönliche Erklärungen, wie eine Patientenverfügung, gibt
  • Mit der Nutzung der elektronischen Patientenakte (ePA) können Informationen zu Ihrem Krankheitsverlauf dokumentiert werden. Eine ePA umfasst beispielsweise Laborbefunde, Röntgen- und Ultraschallaufnahmen. Auch hier liegt der Vorteil darin, dass Ihre behandelnden Ärzt*innen schneller informiert sind und unverzüglich miteinander kommunizieren können. Sie können sich die ePA bequem in Ihrem App-Store herunterladen, indem Sie nach „hkk ePA“ suchen. Mehr erfahren Sie hier.

Eine ausführliche Darstellung und Erklärung zu den auf der eGK abgebildeten Informationen finden Sie hier.

Datenschutz: Wie sicher sind die Daten auf der eGK?

Durch ein umfangreiches Sicherheitskonzept sind Ihre besonders sensiblen medizinischen Daten garantiert geschützt. Alle Gesundheitsdaten sind doppelt verschlüsselt. Bei Verlust der Karte können die Daten von Außenstehenden nicht mehr eingelesen werden.   

Bei möglichen zukünftigen Fachanwendungen für die eGK (Notfalldaten, Patientenakte, elektronisches Rezept, Medikamentationsplan) gilt u.a.: 

  • Sie bestimmen, ob Sie an einer eGK-Fachanwendung teilnehmen. 

  • Keine weitere Person kann auf die sensiblen Daten zugreifen. Die Daten sind grundsätzlich nur mit einem elektronischen Heilberuf-Ausweis (Health Professional Card) lesbar. Über diesen speziellen Berechtigungsausweis, der eine qualifizierte elektronische Signatur besitzt, verfügen ausschließlich Leistungserbringer, die Zugriff auf die Daten haben müssen (wie beispielsweise Ärzt*innen, Krankenhäuser und ggf. Apotheker*innen). Nur, wenn diese Karte und Ihre eGK zeitgleich über ein Kartenlesegerät in der Praxis gelesen werden, kann dort auf die gespeicherten Daten zugegriffen werden. 

Gut zu wissen: Mit jeder Einführung einer neuen Kartengeneration der eGK wird die Sicherheit der sensiblen Gesundheitsdaten weiter verbessert. 

Häufige Fragen & Antworten zur eGK

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