Kostenerstattung statt Gesundheitskarte (eGk): So funktioniert's
Normalerweise nutzen Sie für Behandlungen einfach Ihre Gesundheitskarte (eGK) – das nennt sich Sachleistungsprinzip. Es geht aber auch anders: mit der gewählten Kostenerstattung nach § 13 Absatz 2 SGB V und § 27 hkk Satzung. Bei diesem Modell bezahlen Sie ärztliche Leistungen zunächst selbst und lassen sich die Kosten anschließend von uns zum Teil erstatten.
Was ist der Unterschied zur Behandlung mit der Gesundheitskarte?
Beim Sachleistungsprinzip rechnet Ihre Arztpraxis direkt mit uns ab, ohne dass Sie in Vorkasse treten. Bei der gewählten Kostenerstattung ist das anders: Sie erhalten eine Rechnung, die Sie selbst begleichen. Danach reichen Sie die Rechnung bei uns ein, damit wir Ihnen unseren Anteil erstatten können.
Für welche Bereiche kann ich die Kostenerstattung wählen?
Sie können die Kostenerstattung für einen oder mehrere der folgenden Bereiche wählen:
- ambulante ärztliche Versorgung
- ambulante zahnärztliche Versorgung
- stationäre Versorgung, zum Beispiel im Krankenhaus
- ärztlich veranlasste Leistungen wie Physiotherapie, häusliche Krankenpflege, Reha-Maßnahmen oder Hilfsmittel wie Rollstühle
Wichtige Spielregeln für die Kostenerstattung
- Kassenzulassung nötig: Wir erstatten nur Kosten für Behandlungen bei Ärztinnen, Ärzten und in Einrichtungen mit Kassenzulassung. Behandlungen in reinen Privatpraxen oder Privatkliniken sind ausgeschlossen.
- Verordneten Leistungen & weiterführende Diagnostik: schriftliche Verordnung erforderlich – entweder als Überweisung oder als Rezept
- Ganz oder gar nicht: Wenn Sie sich für einen Bereich entscheiden, gilt die Kostenerstattung dort für alle Behandlungen. Sie können dann nicht für einen Arztbesuch die Rechnung selbst zahlen und für einen anderen in demselben Bereich Ihre Gesundheitskarte nutzen.
- Bindungsfrist: Ihre Wahl gilt für mindestens ein Kalendervierteljahr. In dieser Zeit dürfen Sie Ihre Gesundheitskarte für den gewählten Bereich nicht nutzen. Ein Widerruf ist erst nach Ablauf dieser Frist zum Quartalsende möglich.
Wie viel erstattet die hkk?
Als Grundregel gilt: Wir erstatten Ihnen höchstens die Kosten, die bei einer Behandlung mit Ihrer Gesundheitskarte für uns entstanden wären.
Vom Rechnungsbetrag ziehen wir ab:
- gesetzliche Zuzahlungen und vereinbarte Rabatte
- einen Verwaltungsabschlag von 5 Prozent (maximal 50 Euro)
So viel erstatten wir Ihnen je Bereich (nach Abzügen):
- Ambulante ärztliche Versorgung & Diagnostik (z. B. Labor, Röntgen, MRT, Schlaflabor): Wir erstatten Ihnen 25 % des Rechnungsbetrags. Schicken Sie uns bitte die ärztliche Verordnung zusammen mit der Rechnung.
- Zahnärztliche Versorgung: Die Erstattung erfolgt nach den Sätzen für Vertragszahnärzte (BEMA).
- Behandlung im Krankenhaus: Den Betrag berechnen wir nach unseren vertraglichen Vereinbarungen. Schicken Sie uns bitte die ärztliche Einweisung sowie die Aufnahme- und Entlassungsmitteilung.
- Arzneimittel: Wir erstatten Ihnen 65 % des Rechnungsbetrags. Schicken Sie uns bitte die ärztliche Verordnung zusammen mit der Rechnung.
- Verordnete Leistungen (z. B. Physiotherapie): Den Betrag berechnen wir nach unseren vertraglichen Vereinbarungen. Schicken Sie uns bitte die ärztliche Verordnung zusammen mit der Rechnung.
Wichtig: Für einige Leistungen brauchen Sie vorab unsere Genehmigung
Damit wir die Kosten sicher erstatten können, ist für einige Behandlungen unsere Zusage vorab nötig. Das betrifft zum Beispiel Kuren, Reha-Maßnahmen, Psychotherapie, offenes MRT oder Zahnersatz- dafür schicken Sie uns dafür bitte vor Behandlungsbeginn den Heil- und Kostenplan Ihrer Arztpraxis zu.
Wie wechsle ich zur Kostenerstattung und reiche Rechnungen ein?
Teilen Sie uns Ihre Entscheidung für die Kostenerstattung schriftlich mit, bevor Sie eine Behandlung beginnen. Sobald Ihr Wechsel bearbeitet ist, können Sie Ihre Rechnungen bei uns einreichen. Nutzen Sie dafür einfach und schnell unser Online-Formular „Abrechnung per Kostenerstattung“
Sie haben noch Fragen? Wir sind gerne für Sie da: online über unser Kontaktformular oder persönlich in unseren Geschäftsstellen.