Kostenübernahme und Voraussetzungen bei Kuren für Mütter, Väter und Kinder
Das Leben mit Kindern ist fordernd. Wenn Sie krank sind oder Krankheit droht, kann eine Kur mit oder ohne Kindern helfen, wieder fit zu werden. Auch Ihr Kind kann bei bestimmten Krankheiten von der Kur profitieren.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit eine Mutter- oder Vater-Kind-Kur genehmigt wird?
Eine Mutter- oder Vater-Kind-Kur ist für kranke oder in ihrer Gesundheit gefährdete Mütter oder Väter. Kinder bis zwölf Jahre können als Begleitperson mitfahren oder nehmen an den Behandlungen teil, falls sie welche benötigen. Die wesentliche Voraussetzung für die Genehmigung einer solchen Kur ist, dass dadurch gesichert ist, dass Sie langfristig Ihrer Erziehungsverantwortung angemessen nachkommen können. Ihre Ärztin oder Ihr Arzt begründet in der Verordnung (Muster 64 bzw. Muster 65 für Ihr Kind) die Notwendigkeit der Kur gegenüber der hkk.
Als medizinisch notwendig kann eine Kur für Mütter, Väter und Kinder gelten, wenn:
- Sie mehrfach belastet sind durch Beruf, Familie oder Pflege von Angehörigen.
- Es Ihnen deutlich schwerfällt, Ihre Kinder zu versorgen und zu erziehen.
- Sie alleinerziehend sind.
- Sie sich in einer Trennungssituation befinden.
- Sie psychisch stark belastet sind.
Wodurch unterscheiden sich die Arten von stationären Kuren in speziellen Mutter/Vater-Kind-Einrichtungen oder Müttereinrichtungen?
Mutter-oder Vater-Kind-Kur
Bei dieser Maßnahme stehen Sie als Mutter oder Vater im Mittelpunkt. Die Kur soll Ihnen helfen, den Alltag mit Ihrer Familie wieder mit neuer Energie zu meistern. Die Therapiekonzepte werden auf die Bedürfnisse von Müttern und Vätern ausgerichtet und ggf. wird auch Ihr Kind mit einbezogen.
Mütter-bzw. Väterkur
Als Mutter- oder Vater einfach einmal Zeit ohne Kind verbringen? Manchmal kann eine Kur einen größeren Erfolg zeigen, wenn die Kinder zu Hause bleiben und Sie sich ganz auf sich konzentrieren können.
Wie beantrage ich eine Kur?
Wenn Sie eine Kur für Mütter, Väter und Kinder machen möchten, gehen Sie wie folgt vor:
- In Verbindung mit dem Beratungsgespräch füllt Ihre Ärztin oder Ihr Arzt vorab die Verordnung medizinischer Vorsorge für Mütter und Väter gemäß § 24 SGB V (das Muster 64) und im Bedarfsfall das ärztliche Attest Kind (das Muster 65), welche ausschließlich über die Praxis verfügbar sind, mit Ihnen aus
- Die Verordnung kann der hkk zugeschickt oder in einer der Geschäftsstellen abgegeben werden. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, uns die Verordnung online zukommen zu lassen.
- Die hkk prüft, ob ein Anspruch auf eine Kur für Mütter, Väter und Kinder besteht und teilt Ihnen das Ergebnis mit. Bis zur Entscheidung durch die hkk dauert es ca. drei bis vier Wochen.
- Die Genehmigung erhalten Sie schriftlich. Daraufhin können Sie sich die Klinik und den Termin aussuchen. Wichtig ist nur, das die Einrichtung einen Versorgungsvertrag nach § 111 a SGB V hat.