Osteopathie - Kostenübernahme, Voraussetzungen und Wirkungsweise
Osteopathie ist eine manuelle Therapie. Dabei werden Beschwerden an Wirbelsäule und Gelenken mit gezielten Handgriffen behandelt. Techniken wie Druck, Zug, Hebel oder Entspannung wirken auf Muskeln, umliegendes Gewebe und Organe ein. Wir erklären Ihnen, was Sie zur Wirkungsweise, den Voraussetzungen und zur Kostenübernahme durch die hkk wissen müssen.
Übernimmt die hkk die Kosten für Osteopathie?
Ja, die hkk erstattet Ihnen die Kosten für eine osteopathische Behandlung. Sie erhalten bis zu 40 Euro pro Sitzung für maximal vier Behandlungen im Kalenderjahr (insgesamt bis zu 160 Euro).
Dafür gibt es zwei Voraussetzungen:
- Qualifizierte Praxis: Ihre Osteopathin oder Ihr Osteopath ist Mitglied in einem Berufsverband der Osteopathen (z. B. VOD oder BVO) oder hat die nötige Qualifikation für einen Beitritt. Eine kurze Nachfrage in der Praxis oder ein Blick auf die Verbandslisten schafft hier schnell Klarheit.
- Ärztliche Empfehlung: Findet die Behandlung nicht durch eine Ärztin oder einen Arzt mit Kassenzulassung statt? Dann schicken Sie uns bitte eine ärztliche Bescheinigung. Diese stellt sicher, dass die Osteopathie eine geeignete Behandlung für Ihre Beschwerden ist. Nutzen Sie dafür gerne unsere Vorlage.
Kostenerstattung für Osteopathie: So geht's
Für die Erstattung Ihrer Kosten schicken Sie uns bitte einfach zwei Unterlagen: die Rechnung für die Behandlung und Ihre ärztliche Verordnung.
Hier erfahren Sie, wie Sie Ihre Unterlagen zur Erstattung einreichen können.
Video - Erstattung beantragen über die hkk Service-App
Was ist Osteopathie?
In der Osteopathie behandelt Sie eine Therapeutin oder ein Therapeut mit gezielten Handgriffen. Diese wirken nicht nur auf die Muskeln, sondern auch auf das umliegende Gewebe und die Organe. Die Behandlung verbessert die Durchblutung sowie die Beweglichkeit und baut Verspannungen im Gewebe ab. Dies regt die Selbstheilungskräfte Ihres Körpers an und fördert so die Heilungsprozesse.
Naturarzneimittel
Gut zu wissen: Die hkk übernimmt unter bestimmten Voraussetzungen die Kosten für phytotherapeutische, homöopathische und anthroposophische Medikamente.