Podologische Therapie

Die medizinische Fußpflege (Podologie) beschäftigt sich mit krankhaften Veränderungen der Füße, wie beispielsweise bei einem diabetischen Fußsyndrom, das die Folge einer Diabeteserkrankung sein kann. Die podologische Behandlung soll Beschwerden lindern und Schäden an den Füßen vorbeugen.

In diesem Fall übernimmt die hkk die Kosten für diese Anwendungen. So können Sie Folgeschädigungen der Füße durch Entzündungen oder Wundheilstörungen vermeiden.

Übersicht der Therapien

Zur medizinischen Fußpflege (podologische Therapie) gehören folgende Maßnahmen:

  • Entfernen von krankhaften Hornhautverdickungen
  • Schneiden, Schleifen und Fräsen von krankhaft veränderten Zehennägeln
  • Behandlung von Zehennägeln mit Tendenz zum Einwachsen
  • Beratung zur eigenständigen Durchführung von Haut- und Nagelpflege
  • Vermittlung von Verhaltensgeboten, um Fußverletzungen und Folgeschäden zu vermeiden
  • Behandlung mit Nagelkorrekturspangen (Orthonyxiespangen)

Voraussetzungen für die Kostenübernahme

Verordnet Ihnen der Arzt Maßnahmen aus dem Bereich der Podologie, übernimmt die hkk bei bestimmten Befunden die Kosten für Ihre Behandlung. Ihre Zuzahlung beträgt lediglich zehn Prozent der anfallenden Kosten sowie zehn Euro je Verordnung.

  • Zuzahlungspflichtig sind auch Versicherte ab 18 Jahren.
  • Zuzahlungen fallen auch dann an, wenn die Heilmittel in der Praxis des Arztes oder ambulant im Krankenhaus erbracht werden.
  • Sie brauchen Zuzahlungen jedoch lediglich bis zu einer persönlichen Belastungsgrenze von zwei Prozent Ihres jährlichen Familienbruttoeinkommens zu leisten (Bei chronisch Kranken beträgt die Grenze einen Prozent).
  • Sollten Ihre Zuzahlungen in diesem Jahr diese Belastungsgrenze bereits erreicht haben, können Sie eine Befreiung von weiteren Zuzahlungen beantragen.
  • Eine Genehmigung der Verordnung von Heilmitteln durch die hkk ist nicht nötig.

Nutzungshinweise

Der Chatbot Luka ist rund um die Uhr für Ihre Anliegen da. Luka kann allerdings noch nicht jedes Thema und entwickelt sich stetig weiter. Die Antworten des Chatbots sind nicht rechtsverbindlich und dienen lediglich Ihrer ersten Information. Sie ersetzen nicht die fachliche Beratung unserer Mitarbeiter*innen.