Absicherung im Krankheitsfall: Krankengeld für Selbstständige

Selbstständige und Freiberufler*innen müssen eigenständig für Ihre soziale Absicherung sorgen, weil sie nicht automatisch Anspruch auf Krankengeld haben. Umso wichtiger ist es, sich für einen Einkommensausfall bei Arbeitsunfähigkeit abzusichern. Hier finden Sie alle wichtigen Informationen zum Krankengeld bei Selbstständigen.

Wann habe ich als Selbstständige/-r Anspruch auf Krankengeld?

Wenn Sie als Selbstständige/-r bei Arbeitsausfall Krankengeld nach §44 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) und § 46 Satz 4  Fünftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) beziehen wollen, müssen Sie dies gegenüber Ihrer Krankenkasse erklären. Der Antrag kann jederzeit bei Ihrer Krankenkasse abgegeben werden. Sie können den Antrag onlineschriftlich sowie persönlich in der Geschäftsstelle abgeben.

Als Neukunde können Sie beim Ausfüllen unseres Online-Antrags entscheiden, ob Sie als Selbständige/-r mit oder ohne Anspruch auf Krankengeld versichert werden möchten.

Wichtig für Sie: Wenn Sie einen Antrag auf Krankengeldabsicherung bei Ihrer Krankenkasse abgeben, zahlen Sie einen etwas höheren Beitrag in der gesetzlichen Krankenversicherung, der dann den Anspruch auf Zahlung von Krankengeld beinhaltet. 

Gut zu wissen:  Hier erhalten Sie weitere Informationen über die Beitragsbemessung und die Beitragssätze.

Welche Unterlagen benötige ich für die Beantragung von Krankengeld?

Zusätzlich zum Antrag muss noch der aktuellste Einkommenssteuerbescheid vorgelegt werden. In Spezialfällen können weitere Unterlagen erforderlich sein. Informieren Sie sich dazu gerne bei Ihrer hkk. 

Ab wann gilt der Anspruch auf Krankengeld?

Wenn Sie den Antrag auf Krankengeld mit Ihrem Mitgliedschaftsantrag zusammen abgeben, gilt der Anspruch auf Krankengeld mit Beginn der Mitgliedschaft bei der hkk.  

Sollten Sie bereits Mitglieder der hkk sein, dann werden wir Sie individuell über den Beginn Ihres Krankengeldanspruchs informieren. 

Wichtig für Sie: Der Antrag auf Krankengeld gilt nur für einen zukünftig eintretenden Krankheitsfall. Sind Sie zum Zeitpunkt der Antragsabgabe arbeitsunfähig oder tritt die Arbeitsunfähigkeit zwischen dem Tag der Abgabe und des Wirksamwerdens des Antrags ein, wirkt der Antrag ab dem Tag, an dem Sie wieder arbeitsfähig sind. 

Gut zu wissen: Die Wahl des Krankengeldanspruchs gilt für 3 Jahre.

Ab wann bekomme ich als Selbstständiger im Krankheitsfall Krankengeld und wie viel?

Der Beginn Ihres Krankengeldanspruchs richtet sich nach dem Tag der Feststellung der Arbeitsunfähigkeit durch einen Arzt / eine Ärztin. Ab dem 43. Tag nach Feststellung erhalten Sie Krankengeld. Besteht eine Arbeitsunfähigkeit von mindestens 43 Tagen oder überschreitet sie das Datum des Anspruchbeginns sendet Ihnen die hkk automatisch einen Antrag auf Krankengeld zu.

In der Regel wird der behandelnde Arzt / die Ärztin Ihre Krankschreibung elektronisch an die hkk übermitteln. Alternativ wird Ihnen Ihr Arzt / Ihre Ärztin eine entsprechende Ersatzbescheinigung ausstellen, die Sie uns zusenden müssen.  

Das Krankengeld beträgt 70 Prozent vom Arbeitseinkommen, soweit es der Beitragsberechnung unterliegt, höchstens 116,38 EUR (2023) täglich. Die hkk berechnet dies aus dem letzten Einkommensteuerbescheid vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit. 

Gut zu wissen: Wegen der gleichen Krankheit haben Sie für längstens 78 Wochen innerhalb von drei Jahren einen Anspruch auf Krankengeld. 

Darüber hinaus bietet die hkk einen Tarif für eine ergänzende Absicherung für die Zeit vor dem 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit oder für Einkünfte oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze an.   

​Weitere Informationen zum Thema Krankengeld finden Sie auf der Seite des Bundesgesundheitsministeriums.

Muss Krankengeld versteuert werden?

Krankengeld ist unter bestimmten Voraussetzungen beitragspflichtig zur Renten- und Arbeitslosenversicherung. Um dies klären zu können, sendet Ihnen die hkk einen Fragebogen zu. Als Selbstständiger entrichten Sie aus Ihrem Krankengeld Beiträge zur Pflegeversicherung. 

Wenn Sie Krankengeld beziehen, müssen Sie für die Entgeltersatzleistung grundsätzlich keine Beiträge zur Krankenversicherung zahlen (Ausnahmen betreffen Einkünfte, die Sie in der Regel auch während Ihrer Arbeitsunfähigkeit weiter erhalten. Zum Beispiel Einkünfte aus Vermietung, Verpachtung oder Kapitaleinkünften). 

Nutzungshinweise

Der Chatbot Luka ist rund um die Uhr für Ihre Anliegen da. Luka kann allerdings noch nicht jedes Thema und entwickelt sich stetig weiter. Die Antworten des Chatbots sind nicht rechtsverbindlich und dienen lediglich Ihrer ersten Information. Sie ersetzen nicht die fachliche Beratung unserer Mitarbeiter*innen.