Impfungen - Kostenübernahme und Voraussetzungen

Impfungen gehören bis heute zu den wirkungsvollsten Vorsorgemaßnahmen gegen schwere Infektionskrankheiten. Die hkk bietet daher umfangreiche Leistungen im Bereich der Schutzimpfungen.

Übernimmt die hkk die Kosten für Impfungen?

Ja, die hkk übernimmt alle von der Ständigen Impfkommission (STIKO) des Robert-Koch-Instituts (RKI) empfohlenen Schutzimpfungen, sobald der Gemeinsame Bundesausschuss diese in die Schutzimpfungs-Richtlinie aufgenommen hat. Das sind unter anderem Impfungen gegen:

  • Covid-19
  • Diphterie
  • FSME (in Risikogebieten)
  • Grippe = Influenza
  • Gürtelrose = Herpes zoster (für alle ab 60 Jahre)
  • Hepatitis B
  • Hib = Haemophilus Influenza Typ b
  • HPV = Humane Papillomviren (9 bis 17 Jahre)
  • Keuchhusten = Pertussis
  • Kinderlähmung = Poliomyelitis
  • Masern
  • Meningokokken C
  • Mumps
  • Pneumokokken
  • Rotaviren (bis 6 Monate)
  • Röteln
  • Tetanus
  • Windpocken = Varizellen

Der Leistungsumfang ergibt sich im Detail aus der Schutzimpfungs-Richtlinie.

Für welche Impfungen übernimmt die hkk darüber hinaus die Kosten?

Neben den empfohlenen Schutzimpfungen übernimmt die hkk im Rahmen ihrer Extraleistungen 100 Prozent der Kosten für weitere Schutzimpfungen:

  • FSME (über die Schutzimpfungs-Richtlinie hinaus)
  • Grippe (über die Schutzimpfungs-Richtlinie hinaus)
  • HPV (für alle ab 18 Jahren bis zum vollendeten 26. Lebensjahr)
  • Masern-Mumps-Röteln (über die Schutzimpfungs-Richtlinie hinaus)
  • Meningokokken B (ab 2 Monate bis zum vollendeten 2. Lebensjahr)

Zudem übernimmt die hkk die Kosten für Reiseschutzimpfungen, wie Impfungen gegen:

  • Cholera
  • Gelbfieber
  • Hepatitis A
  • Hepatitis B
  • Japanische Enzephalitis
  • Meningokokken (A, C, W, Y)
  • Poliomyelitis
  • Tollwut
  • Typhus

Voraussetzung ist, dass die Impfung von der STIKO für das Reiseziel empfohlen wird.

Wichtig zu wissen: Die hkk übernimmt nur die Kosten für Impfstoffe, welche in Deutschland zugelassen sind. 

Was muss ich tun, damit die hkk die Kosten übernimmt?

Bei Impfungen, die in die Schutzimpfungs-Richtlinie aufgenommen wurden, erhalten Sie den Impfstoff in der Regel direkt in der Arztpraxis oder alternativ über ein Kassenrezept in der Apotheke. Die Leistung des Impfens rechnet Ihre Ärztin/ Ihr Arzt mit uns über Ihre Versichertenkarte ab.

Für Impfungen, welche die hkk als Extra-Leistungen anbietet, bezahlen Sie die Kosten zunächst selbst. Anschließend reichen Sie das quittierte Privatrezept für den Impfstoff und die Rechnung für die ärztliche Leistung bei uns ein. Hier erfahren Sie, wie Sie Ihre Unterlagen zur Erstattung einreichen können.

Neben der eigentlichen Verabreichung des Impfstoffes gehören folgende ärztliche Leistungen zu einer Impfung dazu:

  • die Erkundung Ihrer bisherigen Impfgeschichte
  • Ihre Information über Nutzen und Risiken einer Impfung
  • der Eintrag Ihrer Impfung in den Impfpass

Den Impfstoff selbst erhalten Sie in der Regel direkt vom Arzt oder in der Apotheke. Erwachsene zahlen die gesetzlich vorgeschriebene Zuzahlung für Medikamente.

Video - Erstattung beantragen über die hkk Service-App

Impfungen für alle

Wichtige Informationen

In Deutschland besteht keine Impfpflicht. Der erste Ansprechpartner zu Fragen rund um Impfungen ist immer Ihre Ärztin/ Ihr Arzt. Sie/ er hat die Aufgabe, für einen ausreichenden Impfschutz seiner Patientinnen und Patienten zu sorgen.

Zusätzlich tragen aber auch Sie selbst Verantwortung für Ihren Impfschutz und den Impfschutz Ihrer Kinder. Alle wichtigen Informationen zu Ihren bisherigen Impfungen finden Sie in Ihrem Impfausweis. 

Welche Impfungen empfohlen werden, legt die Ständige Impfkommission am Robert-Koch-Institut (STIKO) jedes Jahr aus Neue fest. Die BZgA stellt ein umfangreiches Informationsportal zum Thema Impfen zur Verfügung.

Das RKI bietet ebenfalls fundierte Informationen und einen Impfkalender.

Reiseschutzimpfungen

Ob Afrika, Asien oder Ozeanien – es gibt viele Kontinente zu entdecken. Doch egal ob Abenteuer oder Erholung am Strand, niemand möchte Andenken in Form von ernsthaften Erkrankungen mitbringen. Mit der hkk können Sie vorbeugen.

Weitere Informationen

Auf der Seite des Gemeinsames Bundesauschusses (GBA) ist die Schutzimpfungs-Richtlinie zum Nachlesen verfügbar.

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