Anleitung zur Online-Wahl 2023
In unserem Merkblatt zur Online-Wahl haben wir alle wichtigen Informationen kompakt zusammengestellt.
Der Verwaltungsrat der hkk hat bereits im Jahr 2020 durch eine Satzungsänderung beschlossen, am Modellprojekt zur Online-Wahl teilzunehmen. Wahlberechtigte können nach Erhalt ihrer Wahlunterlagen selbst entscheiden, ob sie online oder per Brief wählen. Das macht es den Mitgliedern noch einfacher, an der Sozialwahl ihre Stimme mit einem mobilen Endgerät oder PC abzugeben. Das Online-Wahlsystem erfüllt die vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik und dem Bundesministerium für Gesundheit geforderten technischen und organisatorischen Anforderungen. Eine Anleitung dazu wird mit den Wahlunterlagen versandt.
In diesem Video erfahren Sie, wie genau Sie online wählen können und was dabei zu beachten ist.
In unserem Merkblatt zur Online-Wahl haben wir alle wichtigen Informationen kompakt zusammengestellt.
Die Sicherstellung des Datenschutzes bei den Online-Wahlen erfolgt über die Einhaltung von technisch-organisatorischen Maßnahmen auf Basis geltender Rechtsvorgaben und des aktuellen Stands der Technik.
Für die postalische Übersendung der Wahlunterlagen werden die Versichertenstammdaten der Wahlberechtigten (Geschlecht, Titel, Name, Vorname, Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort und ggf. Land) und die Krankenversichertennummer bereitgestellt. Für die Authentifizierung bei der Online-Wahl werden die Krankenversichertennummer (eKVNR), die Identifikationsnummer auf der elektronischen Krankenversichertenkarte (ICCSN) sowie das Wahlkennzeichen abgefragt. Für jeden Wähler wird ein solches pseudonymisiertes Wahlkennzeichen generiert. Hierbei handelt es sich um ein eindeutiges alphanumerisches Kennzeichen, das jedem Wahlberechtigtem als Wahlausweis zugeordnet wird.
Die bisherigen Erfahrungen mit Online-Wahlen – auch bei uns in Europa - haben gezeigt, dass die Stimmabgabe per Internet sicher gestaltet werden kann. Der aktuelle Stand der Technik bestimmt das Höchstmaß an Sicherheit für die Online-Sozialwahl 2023. Durch entsprechende Tests, auf sehr hohem technischen Niveau, wurde die Sicherheit aktiv überprüft. Die Einhaltung und einwandfreie Funktion aller technischen und rechtlichen Vorgaben wird durch eine fortwährende und besonders genaue Beobachtung und Bewertung sichergestellt.
Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) hat eine Technische Richtlinie (TR-03162) erarbeitet, die alle wichtigen Vorgaben an die IT-Sicherheit für die Online-Sozialwahl enthält. Neben dem Datenschutz geht es dabei insbesondere auch um den Schutz vor systeminternen und externen Manipulationsversuchen. Die Vorgaben des BMG und des BSI stellten die Grundlage für die Ausschreibung zur Beauftragung des Online-Dienstleisters dar, der das Online-Wahlsystem bereitstellt und betreibt.
Die Online-Wahl erfolgt über ein sicher verschlüsseltes Online-Wahlsystem. Der Zugang zur Wahl-Plattform erfolgt für die Wähler über eine sichere Authentifizierung. Die abgegebene Stimme wird anschließend separiert von den Anmeldedaten verschlüsselt gespeichert.
Nach erfolgter Wahl besteht für 30 Minuten Gelegenheit, die korrekte Speicherung der Stimmabgabe in der elektronischen Wahlurne zu prüfen („verifizieren“). Hierzu werden ein zusätzliches Smartphone oder Tablet benötigt, auf das möglichst vor der Stimmabgabe die sogenannte Verifier App installiert sein muss. Nach der Stimmabgabe erscheint auf dem Bildschirm ein QR-Code, den Sie dann mit dem Gerät, auf das Sie zuvor die Verifier App heruntergeladen haben, scannen können. Daraufhin wird Ihnen Ihre in der elektronischen Wahlurne gespeicherte Stimme angezeigt.
Bei der Online-Wahl werden alle Wahlgrundsätze technisch nachgebildet, die bei demokratischen Wahlen gelten, so auch das Prinzip der geheimen Wahl. Die Technische Richtlinie 03162 des BSI macht hierzu die Vorgaben. So dürfen bereits bei der Stimmabgabe zusammen mit der Stimme keine Daten mehr verarbeitet werden, die einen Rückschluss auf die Person zulassen. Die Stimme wird anschließend in einer elektronischen Wahlurne gespeichert, getrennt von allen übrigen Daten. Mit Hilfe verschiedener, sicherer kryptografischer Verfahren wird die Stimme vor Manipulation und Veröffentlichung bis zur Auszählung geschützt. Bei der Auszählung kommen weitere Verfahren zum Einsatz, die gewährleisten, dass die Vertraulichkeit der einzelnen Stimmen erhalten bleibt.
Wählen Sie möglichst mit Ihrem eigenen Gerät. Damit haben Sie es selbst in der Hand, die Sicherheit zu verbessern. Zu den allgemeinen Regeln, die jeder befolgen sollte, gehören beispielsweise die Installation von allen Sicherheitsupdates. Hinweise gibt unter anderem das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik auf den folgenden Seiten:
Die Online-Wahlen finden im Rahmen der Sozialwahlen 2023 als Modellprojekt statt. Die Krankenkassen sind nicht gezwungen am Online-Wahlverfahren teilzunehmen. Das Briefwahlverfahren ist bei einer Wahl mit Wahlhandlung nach wie vor der Standard. Durch das Modellprojekt für Online-Wahlen wird das neue Verfahren erprobt. Die Wahlberechtigten bei den teilnehmenden Krankenkassen haben die Möglichkeit, zu entscheiden, ob sie ihre Stimme online oder per Briefwahl abgeben wollen. Es ist davon auszugehen, dass auch hier ein Teil der Wahlberechtigten es weiterhin bevorzugt, wie gewohnt per Brief zu wählen. Das ist natürlich weiterhin möglich.
Die Online-Wahl könnte zu einer Steigerung der Wahlteilnahme führen: Vor allem Zielgruppen, in deren Alltag es Standard ist, Dinge digital zu erledigen (digital natives), bekommen einen attraktiveren und alltagsnäheren Zugang zur Wahlhandlung.
Eine Online-Stimmabgabe geht schneller. Der Wählende spart sich den Gang zum Briefkasten.
Es ist davon auszugehen, dass auch hier ein Teil der Wahlberechtigen es bevorzugt, wie gewohnt per Brief zu wählen. Das ist natürlich weiterhin möglich.
Grundsätzlich gilt: Gibt ein Wahlberechtigter seine Stimme online und zusätzlich per Brief ab, zählt die online abgegebene Stimme und die per Briefwahl abgegebene Stimme wird ungültig.
Die für Sozialversicherungswahlen bestehenden allgemeinen Wahlgrundsätze gelten unter Berücksichtigung der technischen Besonderheiten auch bei Online-Wahlen. Die Wahl muss frei, geheim und öffentlich sein. Nach diesen Prinzipien wird die Online-Wahl ausgestaltet.
Die Kassen müssen sicherstellen, dass es nicht zu doppelten Zählungen einer Stimme kommt, wenn Wahlberechtigte parallel online und per Brief wählen. Dafür sorgt das sogenannte Wahlkennzeichen, das sich zum einen auf den Briefwahlunterlagen befindet und mit dem man sich zum anderen im Fall der Online-Stimmabgabe authentifizieren muss. Das Wahlkennzeichen ist ein pseudonymisiertes, eindeutiges Kennzeichen, das jeder Wahlberechtigte mit den Wahlunterlagen erhalten hat. Der Online-Wahldienstleister verzeichnet zu jedem Wahlkennzeichen, ob dazu eine Online-Stimme abgegeben wurde, ohne registrieren zu können, wie abgestimmt wurde. Die Briefwahlleitung einer Krankenkasse erhält die Information darüber, zu welchen Wahlkennzeichen eine Onlineabstimmung erfolgt ist. Diese führt einen Abgleich durch und sortiert doppelt abgegebene Briefwahl-Stimmen aus. Gemäß § 194 b Absatz 3 Nr. 2 SGB V gilt die Vorgabe, dass bei doppelter Stimmabgabe durch einen Wahlberechtigten die online abgegebene Stimme zählt. Die per Briefwahl abgegebene Stimme ist dann ungültig.
Die Ersatzkassen TK, BARMER, DAK-Gesundheit, KKH und hkk bieten ihren wahlberechtigten Versicherten die Stimmabgabe per Brief und alternativ als Online-Wahl an.
Ein großer Vorteil der Online-Wahlen ist ihre Flexibilität. Sie können Ihre Stimme zuhause abgeben oder von jedem Ort der Welt, an dem Sie einen funktionierenden Internetzugang haben. Bitte denken Sie immer daran, dass es sich um einen offiziellen Wahlakt handelt, der der Wahrung des Wahlgeheimnisses gerecht werden muss.
Die Online-Wahl kann an jedem internetfähigen Gerät (PC, Smartphone oder Tablet) durchgeführt werden, für das Sie rechtmäßigen Zugang besitzen. Auf diesem Gerät muss ein aktueller Webbrowser (bspw. Microsoft Edge, Google Chrome oder Mozilla Firefox) installiert sein. Die nötigen Hinweise und Erklärungen erhalten Sie mit den Wahlunterlagen.
Nein, jeder Wahlberechtigte hat eine Stimme. Die Stimmabgabe kann entweder per Brief oder online erfolgen, wenn eine Krankenkasse Online-Wahlen anbietet. Gibt eine wahlberechtigte Person ihre Stimme online und zusätzlich per Brief ab, zählt die online abgegebene Stimme und die per Briefwahl abgegebene Stimme wird ungültig.
Die Wähler haben bis zum Ablauf des Wahltages (31.05.2023) die Möglichkeit, sich für Online- oder Briefwahl zu entscheiden. Bitte bei Online-Wahl die Wahlunterlagen vernichten.
Ab dem Erhalt der Wahlunterlagen ab dem 20.04. bis zum Ablauf des Wahltages, den 31.05.2023, 23:59:59 Uhr.
Die Online-Wahl kann an jedem Gerät (PC, Smartphone oder Tablet) durchgeführt werden, für das Sie rechtmäßigen Zugang besitzen. Hierbei ist aber zu beachten, dass die Sicherheit bei der Wahl über einen fremden oder öffentlichen Rechner ggf. leidet (Zustand des Gerätes und des Netzwerkes in Bezug auf die Datensicherheit). Das BSI gibt für Bürger Empfehlungen zur Absicherung lokaler Rechner heraus:
Diese Auflistung ist nicht umfassend, es gilt der jeweils aktuelle Stand nach https://www.bsi-fuer-buerger.de. Diese Empfehlungen sollten Wähler immer, besonders aber an fremden oder öffentlichen Computern beachten.
Solange der Prozess im Online-Wahlsystem noch nicht abgeschlossen und verarbeitet wurde, kann eine Eingabe verändert werden. Sobald der Online-Wahlprozess vom System als „abgeschlossen“ bestätigt wurde (Es kommt der Hinweis auf dem Bildschirm: „Vielen Dank …"), ist eine Änderung nicht mehr möglich.
Die Online-Wahl-Verordnung sieht vor, dass die digitale Wahl der analogen Wahl entsprechen muss, also der Briefwahl oder der Stimmabgabe in der Wahlkabine. Auch dort kann ungültig gewählt werden, sei es aus Versehen oder als bewusste Entscheidung, um z.B. Protest auszudrücken. Aus der Sicht des Gesetzgebers und der zuständigen staatlichen Stellen muss diese Möglichkeit auch bei der Online-Wahl gegeben sein.
Zu der Stimmabgabe gehört die Verschlüsselung der Stimme auf dem für die Wahl genutzten Gerät. Moderne und sichere Verschlüsselungsverfahren sind mathematisch aufwendige Berechnungen. Das ist wichtig, damit die Stimme geheim bleibt und gegen Manipulation geschützt ist. Je nach Chip/Prozessor, der in dem genutzten Gerät verbaut ist, kann die Verschlüsselung der Stimme daher einige Zeit (teilweise sogar bis zu 30 Sekunden) in Anspruch nehmen.
Grundsätzlich gilt: Solange der Vorgang der Stimmabgabe nicht vollständig abgeschlossen ist – also die Stimme erfolgreich in der Urne gespeichert wurde - kann der Vorgang bei einem Systemabbruch erneut von vorne begonnen werden.
Bitte prüfen Sie, ob das WKZ richtig eingegeben (Groß-/Kleinschreibung, 19 Stellen ohne Bindestriche, ICCSN korrekt?) ist. Haben Sie die EGK nach dem 05.03.2023 erhalten, dann ist Online-Wahl nicht oder nur mit Ausweis-APP möglich.
Eine Authentifizierung/Anmeldung ist sowohl mit der aktuellen elektronischen Gesundheitskarte (eGK), also Ihrer Krankenkassenkarte, als auch mit dem neuen Personalausweis möglich. Zusätzlich wird das Wählerkennzeichen vom Wahlbrief benötigt. Sofern der Versicherte jedoch nach dem 05.03.2023 eine neue EGK erhalten hat, ist die Authentifizierung mit der EGK nicht mehr möglich.
Die Informationen zu den Listen müssen im Vorfeld der Wahl eingeholt werden. Es gilt das Gleiche wie bei dem Hinweis zu einer mehrfachen Stimmabgabe. Eine Verlinkung könnte bereits eine unzulässige Beeinflussung darstellen. Daher wird auf jeglichen Verweis auf externe Inhalte, die in Zusammenhang mit der Wahl stehen, während des Wahlvorgangs verzichtet.
Die Stimme kann so lange gewechselt werden oder der Wahlvorgang abgebrochen werden, bis die Übertragung in die Wahlurne eingeleitet wurde.
Dieser Überprüfungsschritt ist optional – er ist ein Angebot an Sie, Ihre Stimmabgabe zu überprüfen. Wenn Sie dieses nicht annehmen möchten, ist der Wahlvorgang für Sie mit der Stimmabgabe beendet. Der Grund für dieses zusätzliche Angebot: Ein wichtiges Ziel des Online-Wahl-Projektes ist, eine möglichst große Transparenz für die Wählenden zu ermöglichen. Diese Funktion nennt sich individuelle Verifikation und ist der aktuelle Stand der Wissenschaft, um bei einer Online-Wahl eine möglichst hohe Transparenz zu erreichen. Daher hat das Projekt beschlossen, diese Möglichkeit den Wählenden optional anzubieten.
Sie haben hier noch einmal die Möglichkeit, zu überprüfen, wie Ihre Stimme in der Urne gespeichert wurde und in das Endergebnis eingeht. Bei der Briefwahl oder einer Urnenwahl wird der Stimmzettel selbstständig in den Briefkasten oder die Urne geworfen. Bei der Briefwahl werden alle Wahlbriefe unter Aufsicht geöffnet und die Stimmzettel ausgewertet. Hier können Sie sich sicher sein, dass dieser „angekommen“ ist.
Selbstverständlich wurde das gesamte System vor der Inbetriebnahme auf seine korrekte Funktionsfähigkeit geprüft und durch den Wahlleiter der jeweiligen Kasse abgenommen.
Ein von Viren/Malware befallener PC ist das am schwierigsten zu beherrschende Sicherheitsrisiko der Online-Wahl. Dieses Risiko können nur die Wählenden selbst minimieren. Daher ist es immens wichtig, dass auf dem Wahl-PC ein aktueller Virenscanner installiert ist.
Nach erfolgter Wahl haben Sie für 30 Minuten die Gelegenheit, Ihre Stimmabgabe zu überprüfen („verifizieren“). Hierzu benötigen Sie ein zusätzliches Smartphone oder Tablet.
Über die TIVI Verifier App können Sie den nach der Stimmabgabe angezeigten QR-Code abfotografieren. Als Ergebnis wird Ihre in der elektronischen Wahlurne gespeicherte Stimme angezeigt.
Die TIVI Verifier App finden Sie im Apple App Store und Google Play Store. Wenn Sie Ihre abgegebene Stimme überprüfen wollen, muss die jeweilige App auf dem zusätzlichen Gerät (Smartphone oder Tablet) vor Beginn des Wahlvorganges installiert werden.
Mit der TIVI Verifier APP auf einem zweiten Gerät (PC oder Smartphone) kann die Stimmabgabe überprüft (verifiziert) werden. Für Hacker ist es nicht möglich, die Wahl zu manipulieren, da zwischen dem PC und dem Handy keine physische/logische Verbindung besteht.
Das Online-Wahlsystem der Online-Sozialwahl 2023 stellt sicher, dass die Onlinewähler ihre Stimme nach dem aktuellen Höchstmaß an Sicherheit manipulationssicher abgeben können.
Nach erfolgter Wahl haben die Wähler für 30 Minuten zusätzlich die Gelegenheit, ihre Stimmabgabe zu überprüfen („verifizieren“). Hierzu benötigen sie ein zusätzliches Smartphone oder Tablet. Über die TIVI Verifier App können Sie den nach der Stimmabgabe angezeigten QR-Code abfotografieren. Als Ergebnis wird Ihre in der elektronischen Wahlurne gespeicherte Stimme angezeigt.
Die mathematische Häufigkeit und Wahrscheinlichkeit einer Falschberechnung und Falschanzeige tendiert mit einer so hohen Bestimmtheit gegen Null, dass ein solcher Fall als unwahrscheinlich bzw. ausgeschlossen gilt. Die individuelle Überprüfung („Verifikation“) mittels der Verifier App ist ein kryptografisch und mathematisch erprobtes Verfahren, welches sich in der Praxis als 100-prozentig zuverlässig herausgestellt hat.
Die individuelle Überprüfung („Verifikation“) der eigenen Stimmabgabe mittels der Verifier App ist ein kryptografisch und mathematisch erprobtes Verfahren, welches sich in der Praxis als 100-prozentig zuverlässig herausgestellt hat. So ist auch zu begründen, dass niemand eine „Falschdarstellung“ nachvollziehen oder beweisen kann.
Mit dem Versand bzw. Erhalt der gemeinsamen Wahlunterlagen für Brief- und Onlinewahl ist die Stimmabgabe für die Versicherten mit Online-Wahlmöglichkeit auch sofort möglich. Der Versand der Wahlunterlagen beginnt am 20.04.2023 und geht bis zum 11.05.2023.
Die Online-Wahlhandlung muss am Wahltag, dem 31.05.2023, bis 23:59:59 Uhr vollständig abgeschlossen sein.
Wir rechnen damit, dass Mitte Juni die Ergebnisse vorliegen werden.