hkk Plus Hebammen-Rufbereitschaft

Viele Frauen wünschen sich zur Geburt eine vertraute Person an ihrer Seite, mit der sie schon vor dem Entbindungstermin über Wünsche und Ängste gesprochen haben und die sie unter der Geburt entsprechend begleitet. Möglich macht das die Hebammen-Rufbereitschaft.

So sieht eine Hebammen-Rufbereitschaft aus

Für die Zeit zwischen der 38. und 42. Schwangerschaftswoche können werdende Mütter mit einer Hebamme ihres Vertrauens eine Rufbereitschaft vereinbaren. Das bedeutet, dass diese Hebamme 24 Stunden am Tag für die Geburt zur Verfügung steht. Kündigt sich die Niederkunft an, wird die Hebamme informiert. Sie begleitet Mutter und Kind im Krankenhaus, im Geburtshaus oder zu Hause. Viele freiberuflich tätige Hebammen arbeiten im Tandem mit einer Kollegin. So ist für Zeiten von Krankheit, Urlaub oder den Fall einer zeitgleichen zweiten Geburt vorgesorgt.

Wie funktioniert die Abrechnung?

Die Hebamme wird einen Vertrag mit der werdenden Mutter abschließen. Sie stellt ihr eine so genannte Rufbereitschaftspauschale in Rechnung. Die Rechnung muss zunächst selbst beglichen werden. Anschließend wird das Original eingereicht und die hkk erstattet einen Teil der Kosten.

Wichtig zu wissen

  • Die Hebamme, die Ihre Rufbereitschaft übernehmen soll, muss seitens der hkk als Leistungserbringerin zugelassen sein.
  • Die hkk übernimmt bis zu 80% des Rechnungsbetrages für die Hebammen-Rufbereitschaft. Gleiches gilt für unsere weiteren Schwangerschaftsleistungen. Wählen Sie aus diesen Schwangerschafts-Vorsorgeleistungen für bis zu 300 Euro jährlich.

Nutzungshinweise

Der Chatbot Luka ist rund um die Uhr für Ihre Anliegen da. Luka kann allerdings noch nicht jedes Thema und entwickelt sich stetig weiter. Die Antworten des Chatbots sind nicht rechtsverbindlich und dienen lediglich Ihrer ersten Information. Sie ersetzen nicht die fachliche Beratung unserer Mitarbeiter*innen.