Termine zur Ultraschalluntersuchung
Ultraschalluntersuchungen ermöglichen Ihnen einen ersten, bewegenden Blick auf Ihr Kind. Zugleich sind sie ein wichtiges Hilfsmittel für Ärzte, die Sie durch die Schwangerschaft begleiten.
Prüfender Blick aufs neue Leben
In der Regel sind drei Ultraschalluntersuchungen ausreichend. Sie sind zu folgenden Terminen empfohlen:
- In der 9. bis 12. Schwangerschaftswoche, dann kann Ihr Arzt feststellen:
- ob sich die befruchtete Eizelle richtig in der Gebärmutter eingenistet hat,
- ob es sich eventuell um Zwillinge handelt und
- ob die Lage des Mutterkuchens (Plazenta) stimmt.
Außerdem wird Ihr Arzt anhand von verschiedenen Messdaten den errechneten Geburtstermin überprüfen.
- In der 19. bis 22. Schwangerschaftswoche ist zu sehen:
- ob Ihr Nachwuchs die richtige Größe hat,
- ob alle Organe zeitgerecht entwickelt sind und
- ob die Lage und Struktur des Mutterkuchens (Plazenta) sowie die Menge des Fruchtwassers in Ihrer Gebärmutter in Ordnung sind.
Anders als beim ersten Ultraschall, der über die Scheide durchgeführt wird, werden Sie und Ihr Baby beim zweiten und dritten Ultraschall – auch Sonografie genannt – über die Bauchdecke untersucht.
- In der 29. bis 32. Schwangerschaftswoche kann geklärt werden:
- ob Ihr Baby sich weiterhin zeitgemäß entwickelt
- welche Lage Ihr Kind im Mutterleib hat
Wichtig zu wissen!
- Negative Auswirkungen von (auch häufigeren) Ultraschalluntersuchungen sind bisher nicht klinisch belegt. Allerdings ist nachgewiesen, dass sie den Verlauf von Schwangerschaft und Geburt im Falle gesunder Frauen auch nicht verbessern.
- Die hkk übernimmt insgesamt 80 % des Rechnungsbetrages für einen Toxoplasmose-Test und einen Geburtsvorbereitungskurs für den bei der hkk versicherten Ehemann - bis zu einer Höchstgrenze von maximal 300 Euro jährlich.