Ultraschalluntersuchung bei Schwangerschaft: Kostenübernahme durch Krankenkassen
Ultraschalluntersuchungen ermöglichen Ihnen einen ersten, bewegten Blick auf Ihr Kind. Zugleich sind sie ein wichtiges Hilfsmittel für Ärzte, die Sie durch die Schwangerschaft begleiten. Hier erfahren Sie mehr zur Kostenübernahme durch Krankenkassen und wann die Untersuchungen gemacht werden sollten.
Übernimmt die hkk die Kosten für Ultraschalluntersuchungen während der Schwangerschaft?
Ja, in der Regel übernimmt die hkk die Kosten für drei Ultraschalluntersuchungen. Dabei rechnet der behandelnde Arzt die Kosten direkt über die Versichertenkarte ab.
Wann finden die Ultraschalluntersuchungen statt?
Die drei Ultraschalluntersuchungen sind zu folgenden Terminen empfohlen:
- In der 9. bis 12. Schwangerschaftswoche, dann kann Ihr Arzt feststellen:
- ob sich die befruchtete Eizelle richtig in der Gebärmutter eingenistet hat,
- ob es sich eventuell um Zwillinge handelt und
- ob die Lage des Mutterkuchens (Plazenta) stimmt.
Außerdem wird Ihr Arzt anhand von verschiedenen Messdaten den errechneten Geburtstermin überprüfen.
- In der 19. bis 22. Schwangerschaftswoche ist zu sehen:
- ob Ihr Nachwuchs die richtige Größe hat,
- ob alle Organe zeitgerecht entwickelt sind und
- ob die Lage und Struktur des Mutterkuchens (Plazenta) sowie die Menge des Fruchtwassers in Ihrer Gebärmutter in Ordnung sind.
Anders als beim ersten Ultraschall, der über die Scheide durchgeführt wird, werden Sie und Ihr Baby beim zweiten und dritten Ultraschall – auch Sonografie genannt – über die Bauchdecke untersucht.
- In der 29. bis 32. Schwangerschaftswoche kann geklärt werden:
- ob Ihr Baby sich weiterhin zeitgemäß entwickelt
- welche Lage Ihr Kind im Mutterleib hat