Gut versichert zum Nulltarif: hkk-Familienversicherung

Mit der Familienversicherung der hkk sind Ihre Angehörigen beitragsfrei in der Kranken- und Pflegeversicherung mitversichert. So haben auch Ehe- bzw. Lebenspartner*innen aus einer eingetragenen Lebenspartnerschaft und Kinder denselben Anspruch auf Leistungen wie Sie als beitragszahlendes Mitglied (§ 10 Sozialgesetzbuch Fünftes Buch (SGB V)). Hier erfahren Sie alles zum Thema Familienversicherung.

Das bietet Ihnen die Krankenversicherung der hkk

  • Zusätzliche Vorsorge für Schwangere, Kinder und Jugendliche
  • Haushaltshilfe, kostenlose Erstbrille für Kinder und Jugendliche
  • Homöopathie, Osteopathie und alternative Medikamente
  • Erweiterte Schutz- und Reiseimpfungen
  • Attraktives Bonusprogramm
  • Eine der günstigsten Krankenkassen Deutschlands: Bis zu 378 Euro Beitragsvorteil jährlich
  • Ausgezeichnet von Focus Money als "Top Krankenkasse" (07/2023)

Die hkk-Familienversicherung auf einen Klick

Bitte wählen Sie im folgenden den passenden Antrag: Sie sind bereits Kunde bei der hkk und wollen ein Familienmitglied mitversichern? Dann nutzen Sie bitte den Antrag für Bestandskunden. Sie sind neu bei der hkk und wollen auch Ihre Familienmitglieder bei uns versichern? Dann ist der Antrag für Neukunden der richtige. Wenn Sie frisch Eltern geworden sind, wählen Sie bitte den Antrag für Neugeborene.

Wie stelle ich den Antrag auf Familienversicherung?

Den Antrag auf Familienversicherung können Sie per Post stellen sowie persönlich in der Geschäftsstelle abgeben oder online einreichen.

  • Füllen Sie das passende Antragsformular aus und reichen Sie es zusammen mit den erforderlichen Unterlagen bei uns ein. Bitte beachten Sie, dass es unterschiedliche Formulare gibt - je nachdem, ob es um die erstmalige Beantragung oder die Überprüfung der Voraussetzungen geht.
  • Wir prüfen, ob ein Anspruch auf Familienversicherung besteht und teilen Ihnen das Ergebnis mit.

Gut zu wissen: Die Bearbeitungszeit beträgt etwa 7 Werktage. Sollten weitere Prüfungen zu den Anspruchsvoraussetzungen der Familienversicherung nach §10 SGB V notwendig sein, bzw. müssen noch weitere Nachweise für die Prüfung der Anspruchsvoraussetzung vorgelegt werden, verlängert sich die Bearbeitungsdauer entsprechend. Die Antragstellung ist für Sie kostenlos.

 

Welche Familienmitglieder können beitragsfrei mitversichert werden?

Folgende Angehörige sind beitragsfrei in der Kranken- und Pflegeversicherung mitversichert. Dabei gilt der gleiche Anspruch auf Leistungen wie für beitragszahlende Mitglieder:

  • Ehe- oder Lebenspartner*innen nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz
  • Leibliche und adoptierte Kinder
  • Stiefkinder und Enkel, wenn Sie in den Haushalt des Mitglieds aufgenommen wurden oder das versicherte Mitglied überwiegend für den Lebensunterhalt sorgt
  • Pflegekinder, sofern sie nicht beruflich vom versicherten Mitglied versorgt werden

Welche Voraussetzungen gelten für die Familienversicherung?

Familienangehörige können beitragsfrei mitversichert werden, wenn die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:

  • Der Wohnsitz des zu versicherten Familienangehörigen ist in Deutschland.
  • Das monatliche Gesamteinkommen liegt unter der aktuellen Einkommensgrenze von 505 Euro. Dazu gehören unter anderem:
    • Bruttoentgelt aus einer Beschäftigung (inkl. der zu erwartenden Einmalzahlung wie Weihnachtsgeld). Hiervon ausgenommen sind Minijobber. Für eine geringfügige Beschäftigung (Minijob) beträgt die Einkommensgrenze seit dem 01.01.2024: 538 Euro monatlich. Die Grenze orientiert sich am Mindestlohn.
    • Gewinn aus einer selbstständigen Tätigkeit
    • Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung  
    • Einnahmen aus Kapitalvermögen
    • Renten, auch Hinterbliebenenrenten und ausländische Renten
    • Steuerpflichtige Unterhaltszahlungen
  • Das Familienmitglied ist nicht versicherungsfrei oder privat versichert, wie zum Beispiel Beamten, Soldaten oder Richter.
  • Das Familienmitglied ist nicht versicherungspflichtig, zum Beispiel aufgrund einer mehr als geringfügigen Beschäftigung oder Rente.
  • Das Familienmitglied ist nicht hauptberuflich selbstständig erwerbstätig (die selbstständige Tätigkeit steht nicht im Mittelpunkt seiner Erwerbstätigkeit).

Übrigens: Ob die Voraussetzungen erfüllt sind, wird jedes Jahr neu überprüft. Hier finden Sie mehr Informationen zur jährlichen Überprüfungsaktion.

Wie lange sind Kinder kostenfrei mitversichert?

Sie können Ihre Kinder bis zum 23. Geburtstag mitversichern, wenn diese nicht erwerbstätig sind. Die Altersgrenze steigt bis zum 25. Geburtstag, wenn Ihre Kinder

  • eine Schule oder Hochschule besuchen
  • eine Berufsausbildung ohne Entgelt absolvieren,
  • ein freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr oder einen Auslandsjugendfreiwilligendienst (nach § 6 JFDG) leisten.

Wenn die Berufs- oder Schulausbildung unterbrochen wird, zum Beispiel durch einen Freiwilligendienst, kann die Familienversicherung um bis zu zwölf Monate verlängert werden.

Gut zu wissen: Ist ein Kind wegen einer Behinderung nicht in der Lage, sich selbst zu unterhalten, besteht der hkk-Familienversicherungsschutz ohne jegliche Altersbegrenzung. Voraussetzung ist, dass die Behinderung zu einem Zeitpunkt vorlag, in dem das Kind innerhalb der Altersgrenzen familienversichert war.

Was muss ich beachten, wenn mein(e) Ehe- oder Lebenspartner*in privat versichert ist?

Ist die/der mit Ihrem Kind verwandte Ehe- oder Lebenspartner*in privat oder über die Freie Heilfürsorge versichert, benötigen wir auf jeden Fall einen aktuellen Einkommensnachweis (aktuelle Verdienstbescheinigung oder aktueller Einkommensteuerbescheid) Ihrer/Ihres Ehe-Lebenspartner*in zusätzlich zum Antrag auf Familienversicherung.

Wenn das Einkommen Ihrer/Ihres Ehe-Lebenspartner*in regelmäßig die Einkommensgrenze von 5.775 Euro pro Monat (Stand 2024) übersteigt, ist eine Familienversicherung unter Umstanden ausgeschlossen.

Ausnahme: Ihr Einkommen (als hkk-Mitglied) ist größer als das Ihrer/Ihres Ehe-Lebenspartner*in. 

Häufig gestellte Fragen zur Familienversicherung

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Nutzungshinweise

Der Chatbot Luka ist rund um die Uhr für Ihre Anliegen da. Luka kann allerdings noch nicht jedes Thema und entwickelt sich stetig weiter. Die Antworten des Chatbots sind nicht rechtsverbindlich und dienen lediglich Ihrer ersten Information. Sie ersetzen nicht die fachliche Beratung unserer Mitarbeiter*innen.