Start-up: die hkk-Krankenversicherung für Selbstständige

hkk-Kunden genießen einen besonders umfassenden Versicherungsschutz. Kommen auch Sie als Freiberufler in den Genuss unserer umfangreichen Leistungen.

Das bietet die Krankenversicherung der hkk Selbstständigen

  • Auch 2024 eine der günstigsten Krankenkassen Deutschlands
  • Extraleistungen im Wert von mehr als 1.000 Euro jährlich
  • Arztterminservice: schnell und einfach zum nächsten Termin
  • Professionelle Zahnreinigung (bei teilnehmenden Zahnärzten)
  • Attraktive Krankentagegeld-Versicherung
  • Ausgezeichnet von Focus Money als "Top Krankenkasse" (07/2023)

Smarte Entscheider wählen in Sachen Gesundheit die hkk: Sie bietet Ihnen ein überragendes Leistungsangebot. Informieren Sie sich auf den folgenden Seiten, was Sie für ein gesundes und erfolgreiches Berufsleben als Selbstständiger brauchen.

Zur Beitragsberechnung bei Selbstständigen

Allgemeines zur Beitragsberechnung bei Selbstständigen

Für hauptberuflich Selbstständige werden die Beiträge nach der gesamten wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit bemessen. Werden neben der selbstständigen Tätigkeit noch weitere Einkünfte erzielt, gehören diese ebenfalls zu den beitragspflichtigen Einnahmen. Dabei liegt die maximale monatlichen Beitragsbemessungsgrenze der Krankenversicherung bei 5.175,00 EUR (2024) und die Mindestbemessungsgrundlage bei 1.178,33 Euro (2024).

Die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung werden für Personen, die über Arbeitseinkommen und/oder Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung verfügen zunächst vorläufig festgesetzt (§ 240 Abs. 4a Sätze 1 und 5 Sozialgesetzbuch V). Sobald der Einkommensteuerbescheid für das jeweilige Kalenderjahr eingereicht wird, werden die Beiträge für das entsprechende Kalenderjahr rückwirkend korrigiert und auf Grundlage des Einkommensteuerbescheides endgültig festgesetzt. Zeitgleich bildet der neu erlassene Einkommensteuerbescheid ab dem Folgemonat seiner Ausstellung die Grundlage für die nächste vorläufige Beitragsberechnung. Einkommensschwankungen werden durch diese Verfahrensweise vollständig berücksichtigt und die Beiträge der tatsächlichen Einkommenssituation in dem jeweiligen Kalenderjahr angepasst.

Beitragssatz zur Krankenversicherung für Selbstständige

Der Beitragssatz zur Krankenversicherung (ohne Anspruch auf Krankengeld) beträgt 14,98 Prozent – der hkk-Zusatzbeitrag von 0,98 Prozent ist darin bereits enthalten. Mit Anspruch auf Krankengeld beträgt der Beitragssatz zur Krankenversicherung 15,58 Prozent.

Mehr Informationen zum Krankengeld und den hkk-Wahltarifen finden Sie hier.

Beitragssatz zur Pflegeversicherung für Selbstständige

Der Beitragssatz zur Pflegeversicherung beträgt 3,4 %.

Ab Vollendung des 23. Lebensjahres ist zusätzlich ein Zuschlag für Kinderlose in Höhe von 0,6 % zu zahlen.

Kinder*, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, wirken sich beitragsreduzierend aus. Beginnend mit dem zweiten Kind bis zum fünften Kind reduziert sich der Pflegeversicherungsbeitrag um einen Abschlag von jeweils 0,25 %.

* Stiefkinder, Pflegekinder, leibliche Kinder, Adoptivkinder, bereits verstorbene Kinder

Wie wird der Beitrag für die Versicherung von Selbstständigen berechnet?

Für die Beitragsberechnung von Selbstständigen wird in der Kranken- und Pflegeversicherung mindestens ein monatliches Einkommen von 1.178,33 Euro (2024) zugrunde gelegt. Diese Mindesteinnahme wird selbst dann herangezogen, wenn weniger oder gar kein Einkommen erzielt wird. Die maximale Beitragsbemessungsgrundlage liegt bei 5.175,00 Euro (2024).

Der Beitragssatz zur Krankenversicherung beträgt ab dem 1. Januar 2024:

Krankenversicherung Beitragssatz
Ohne Anspruch auf Krankengeld 14,0 %
Mit Anspruch auf Krankengeld 14,6 %
hkk-Zusatzbeitrag 0,98 %

Der Beitragssatz zur Pflegeversicherung ist von mehreren Faktoren abhängig und beträgt ab dem 1. Juli 2023:

Pflegeversicherung Beitragssatz
Kinderlose Versicherte ab 23 Jahren* 4,0 %
Versicherte mit einem Kind 3,4 % 
Versicherte mit zwei Kindern** 3,15 %
Versicherte mit drei Kindern** 2,9 %
Versicherte mit vier Kindern** 2,65 %
Versicherte mit fünf und mehr Kindern** 2,4 %

Für kinderlose Versicherte, die nach dem 31.12.1939 geboren sind, erhöht sich nach Vollendung des 23. Lebensjahres der Beitragssatz zur Pflegeversicherung um 0,60 %.

** Der Beitragssatz zur Pflegeversicherung verringert sich ab dem zweiten Kind bis maximal zum fünften Kind um jeweils 0,25 Prozentsatzpunkte. Dieser Abschlag ist bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres des jeweiligen Kindes berücksichtigungsfähig.

Bequeme Zahlung mit SEPA-Lastschriftmandat

Sie wollen sich über die termingerechte Überweisung Ihrer Beiträge keine Gedanken mehr machen müssen? Wir nehmen Ihnen gern diese Arbeit ab! Nutzen Sie einfach und bequem unser SEPA-Lastschriftmandat.

Wichtig: Bitte senden Sie uns das SEPA-Mandat im Original oder als Fax zurück. Eine Übermittlung per E-Mail ist nicht ausreichend!

Häufig gestellte Fragen zur Krankenversicherung für Selbstständige

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