Ergotherapie: Kostenübernahme durch Krankenkassen
Die Maßnahmen der Ergotherapie dienen der Wiederherstellung, Entwicklung, Verbesserung, Erhaltung oder Kompensation der krankheitsbedingt gestörten motorischen, sensorischen, psychischen und kognitiven Funktionen und Fähigkeiten. Hier erfahren Sie mehr zur Wirkungsweise und zur Kostenübernahme durch die gesetzlichen Krankenkassen.
Übernimmt die hkk die Kosten für Ergotherapie?
Ja, die hkk übernimmt bei einer ärztlichen Verordnung die Kosten für ergotherapeutische Behandlungen. Allerdings ist eine Zuzahlung zu leisten.
Wie hoch ist die Zuzahlung für ergotherapeutische Behandlungen?
Die Zuzahlung beträgt lediglich zehn Prozent der anfallenden Kosten sowie zehn Euro je Verordnung.
- Eine Zuzahlungspflicht besteht für Versicherte ab 18 Jahre.
- Die Zuzahlungen fallen auch dann an, wenn die Heilmittel in der Praxis des Arztes oder ambulant im Krankenhaus erbracht werden.
- Sie brauchen Zuzahlungen nur bis zu einer persönlichen Belastungsgrenze von zwei Prozent Ihres jährlichen Familienbruttoeinkommens zu leisten (bei chronisch Kranken ein Prozent).
- Sollten Ihre Zuzahlungen in diesem Jahr diese Belastungsgrenze bereits erreicht haben, können Sie eine Befreiung von weiteren Zuzahlungen beantragen. Mehr Infos dazu finden Sie hier.
- Eine Genehmigung der Verordnung von Heilmitteln durch die hkk ist nicht nötig.
Was ist Ergotherapie?
Die Ergotherapie bedient sich komplexer aktivierender und handlungsorientierter Methoden und Verfahren, unter Einsatz von adaptiertem Übungsmaterial, funktionellen, spielerischen, handwerklichen und gestalterischen Techniken sowie lebenspraktischen Übungen. Die Maßnahmen umfassen auch Beratungen zur Schul-, Arbeitsplatz, Wohnraum- und Umfeldanpassung.
Zu den Behandlungsmaßnahmen der Ergotherapie gehören insbesondere:
- Motorisch-funktionelle Behandlung
- Sensomotorisch-perzeptivische Behandlung
- Psychisch-funktionelle Behandlung
- Hirnleistungstraining/neuropsychologisch orientierte Behandlung
- Therapieergänzende Maßnahmen