Ergotherapie
Die Maßnahmen der Ergotherapie dienen der Wiederherstellung, Entwicklung, Verbesserung, Erhaltung oder Kompensation der krankheitsbedingt gestörten motorischen, sensorischen, psychischen und kognitiven Funktionen und Fähigkeiten.
Sie bedienen sich komplexer aktivierender und handlungsorientierter Methoden und Verfahren, unter Einsatz von adaptiertem Übungsmaterial, funktionellen, spielerischen, handwerklichen und gestalterischen Techniken sowie lebenspraktischen Übungen. Sie umfassen auch Beratungen zur Schul-, Arbeitsplatz, Wohnraum- und Umfeldanpassung.
Übersicht der Therapien
Zu den Behandlungsmaßnahmen der Ergotherapie gehören insbesondere:
- Motorisch-funktionelle Behandlung
- Sensomotorisch-perzeptivische Behandlung
- Psychisch-funktionelle Behandlung
- Hirnleistungstraining/neuropsychologisch orientierte Behandlung
- Therapieergänzende Maßnahmen
Voraussetzungen für die Kostenübernahme
Verordnet Ihnen der Arzt Maßnahmen aus dem Bereich der Ergotherapie, übernimmt die hkk bei bestimmten Befunden die Kosten für Ihre Behandlung. Ihre Zuzahlung beträgt lediglich zehn Prozent der anfallenden Kosten sowie zehn Euro je Verordnung.
- Eine Zuzahlungspflicht besteht für Versicherte ab 18 Jahre.
- Die Zuzahlungen fallen auch dann an, wenn die Heilmittel in der Praxis des Arztes oder ambulant im Krankenhaus erbracht werden.
- Sie brauchen Zuzahlungen nur bis zu einer persönlichen Belastungsgrenze von zwei Prozent Ihres jährlichen Familienbruttoeinkommens zu leisten (bei chronisch Kranken ein Prozent).
- Sollten Ihre Zuzahlungen in diesem Jahr diese Belastungsgrenze bereits erreicht haben, können Sie eine Befreiung von weiteren Zuzahlungen beantragen.
- Eine Genehmigung der Verordnung von Heilmitteln durch die hkk ist nicht nötig.