Alternative Heilmethoden: Worum gehts?

Ob Methoden, Verfahren und Arzneimittel der Alternativmedizin tatsächlich Krankheiten heilen können, ist umstritten. Lesen Sie hierzu den Hintergrundartikel von Prof. Dr. Gerd Glaeske, ehemaliger Pharmazeut und Experte für Arzneimittelforschung am Zentrum für Sozialpolitik der Universität Bremen.

Neben den schulmedizinischen Verfahren werden schon immer und in den letzten Jahrzehnten verstärkt „alternative“ Heilmethoden angewendet, die auch als komplementärmedizinische Verfahren bezeichnet werden. Rund 70% der deutschen Bevölkerung nimmt solche Verfahren in Anspruch, die oftmals einen traditionellen Ursprung haben – sowohl in unserer als auch in anderen Kulturen.

Noch bis zum 19. Jahrhundert war vor allem das Erfahrungswissen die Basis für die medizinische Versorgung. Mit dem naturwissenschaftlichen und industriellen Fortschritt kamen aber mehr und mehr Behandlungskonzepte zur Anwendung, die überprüfbar und mit einer gewissen hohen Wahrscheinlichkeit auch allgemein in ihren Ergebnissen und Erfolgen wiederholbar waren. Dieser Weg hat letztlich zur evidenzbasierten Medizin geführt: Hier ist die Entscheidungen für eine Diagnostik oder Therapie immer von dem bestverfügbaren und aktuellen Kenntnisstand abhängig . Denn auf diese Weise können Nutzen und Risiken am besten eingeschätzt werden.

Trotz dieser erfolgreichen Strategie in der Medizin, die aber längst noch nicht bei allen Behandlungsproblemen als Entscheidungsbasis herangezogen werden kann, haben auch immer davon abweiche Methoden das Interesse von Patientinnen und Patienten gefunden, insbesondere, wenn die Schulmedizin keine ausreichend zufriedenstellenden Erfolge brachte.

Unser Gesundheitssystem orientiert sich vor allem an den Rahmenbedingungen der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), die wiederum im 5. Sozialgesetzbuch (SGB V) nachzulesen sind. Dort wird darauf verwiesen, dass alle Leistungen, die im Rahmen der GKV finanziert werden, dem allgemein anerkannten Kenntnisstand zu entsprechen und den therapeutischen Fortschritt zu berücksichtigen haben. Damit steht die naturwissenschaftlich begründbare Medizin im Vordergrund.

Gleichzeitig heißt es aber auch, dass Behandlungsmethoden, Arznei- und Heilmittel der besonderen Therapierichtungen nicht ausgeschlossen sind. Zu diesen besonderen Therapierichtungen gehören vor allem die Phytotherapie, die Homöopathie und Anthroposophie. Die Arzneimittel dieser besonderen Therapierichtungen sind daher auch nicht grundsätzlich von den Leistungen der GKV ausgeschlossen.

Einige unkonventionelle Verfahren, naturheilkundliche oder besondere Therapierichtungen werden auf Unterseiten kurz vorgestellt:

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