Vorsorgeuntersuchungen in der Schwangerschaft
Regelmäßige Arztbesuche stehen auf der Tagesordnung – zum Wohl Ihres Kindes und zu Ihrem eigenen.
Bei einer normal verlaufenden Schwangerschaft werden 10 Vorsorgeuntersuchungen empfohlen. Die meisten Frauen gehen im Verlauf des zweiten Schwangerschaftsmonats zur ersten Vorsorgeuntersuchung. Bis zum Ende des achten Monats ist alle vier Wochen ein Besuch beim Arzt vorgesehen. Danach im Abstand von zwei Wochen. Wenn das Kind nach dem errechneten Termin noch nicht auf der Welt ist und falls gesundheitliche Beschwerden auftreten auch häufiger. Bei Risikoschwangerschaften übernimmt die hkk nach ärztlicher Entscheidung die Kosten für pränatale Diagnostik, z. B. für eine Fruchtwasseruntersuchung.
Ultraschalluntersuchungen
Liegen keine Risikofaktoren vor und verläuft die Schwangerschaft unkompliziert, reichen drei Ultraschalltermine während der Vorsorgetermine aus:
- In der 9. bis 12. Schwangerschaftswoche
- In der 19. bis 22. Schwangerschaftswoche
- In der 29. bis 32. Schwangerschaftswoche
Treten Komplikationen auf, können engmaschigere Ultraschalluntersuchungen sinnvoll sein. Eine Ultraschalluntersuchung wird zu Beginn der Schwangerschaft über die Scheide durchgeführt. Später findet die Untersuchung über die Bauchdecke statt. Sie liefert dem Untersucher zahlreiche Informationen:
- Kontrolle, ob sich die befruchtete Eizelle in die Gebärmutter eingenistet hat
- Position des Mutterkuchens (Plazenta)
- Hinweis auf Fehlbildungen
- Erkennung von Mehrlingsschwangerschaften
- Beobachtung des Wachstums sowie der Herz- und Organfunktionen des Ungeborenen
- Bestimmung der Fruchtwassermenge
- Bestimmung der Lage des Kindes (z.B. Steißlage)
Ultraschalluntersuchungen sind seit über 25 Jahren gängige Praxis. Unmittelbare oder langfristige negative Folgen durch häufigeren Ultraschall sind klinisch nicht belegt. Andererseits verbessert der Ultraschall bei gesunden Frauen den Verlauf der Schwangerschaft und die Geburt nachweislich nicht. Die Kosten für drei Routineuntersuchungen werden von den gesetzlichen Krankenkassen getragen.