Heilmittel
Dienstleistungen, die dazu beitragen, eine Krankheit zu heilen, Ihre Verschlimmerung zu verhüten oder Beschwerden zu lindern, sind Heilmittel.
Zu diesen Dienstleistungen gehören Physiotherapie, podologische Therapie, Logopädie, Ergotherapie und Ernährungstherapie.
Maßnahmen aus diesen Bereichen kommen für Sie in Betracht, wenn Ihr Arzt sie verordnet,
- um Ihre Krankheit zu heilen,
- Ihre Verschlimmerung zu verhüten oder
- Beschwerden zu lindern.
Bitte beachten Sie: Sofern Ihr Arzt auf dem Verordnungsvordruck keine Angaben zu einem Behandlungsbeginn vermerkt, müssen Maßnahmen der Physiotherapie, podologische Therapie, Logopädie, Ergotherapie und Ernährungstherapie innerhalb von 28 Kalendertagen nach Ausstellung der Verordnung begonnen werden, sonst verliert sie ihre Gültigkeit.
Sofern aus medizinischen Gründen auf der Heilmittelverordnung das Feld „dringlicher Behandlungsbedarf innerhalb von 14 Tagen“ angekreuzt ist, muss die Behandlung spätestens innerhalb von 14 Kalendertagen beginnen.
Voraussetzungen für die Kostenübernahme
Verordnet Ihnen der Arzt Maßnahmen aus dem Bereich der Heilmittel, übernimmt die hkk bei bestimmten Befunden die Kosten für Ihre Behandlung. Ihre Zuzahlung beträgt lediglich zehn Prozent der anfallenden Kosten sowie zehn Euro je Verordnung.
- Eine Zuzahlungspflicht besteht für Versicherte ab 18 Jahre.
- Die Zuzahlungen fallen auch dann an, wenn die Heilmittelbehandlung in der Praxis des Arztes oder im Krankenhaus durchgeführt wird.
- Sie brauchen Zuzahlungen nur bis zu einer persönlichen Belastungsgrenze von zwei Prozent Ihres jährlichen Familienbruttoeinkommens zu leisten (bei chronisch Kranken ein Prozent).
- Sollten Ihre Zuzahlungen in diesem Jahr diese Belastungsgrenze bereits erreicht haben, können Sie eine Befreiung von weiteren Zuzahlungen beantragen.
- Eine Genehmigung der Verordnung von Heilmitteln durch die hkk ist nicht nötig.
Therapeutensuche
Sie sind zurzeit auf der Suche nach einem Physiotherapeuten, Ergotherapeuten, Logopäden, Podologen oder Ernährungstherapeuten? Alle kassenärztlich zugelassenen Heilmittelleistungserbringer finden Sie in der Liste des GKV-Spitzenverbandes.