Unsere Leistungen von A-Z
Verschaffen Sie sich einen Überblick über den umfangreichen Versicherungsschutz, den Sie bei der hkk genießen. Im Folgenden haben wir alle unsere Leistungen – von A wie Akupunktur bis Z wie Zuzahlung – für Sie aufgeführt.
Zahnersatz
Zahnersatz unterscheidet man zwischen herausnehmbarem und festsitzendem. Auch eine Behandlungskombination aus beidem ist möglich. Die hkk kann unter bestimmten Vorraussetzungen bis zu 100 Prozent Ihrer Behandlungskosten übernehmen.
Zahnersatz aus dem Ausland
Die dentaltrade GmbH & Co. KG bietet Zahnersatz zu erschwinglichen Preisen und ist einer der drei führenden Anbieter für qualitativ hochwertige Anfertigungen aus internationaler Produktion. Die Preise liegen bis zu 60 Prozent unter denen des offiziellen Leistungsverzeichnisses für Zahnersatz (BEL II). Ein Zahnarztwechsel ist nicht nötig, um das Angebot zu nutzen.
Zahnersatz, Implantate und Zahnkorrektur mit DentNet
Der Gang zum Zahnarzt kann äußerst kostspielig sein – vor allem, wenn Kronen eingesetzt oder ganze Zähne ersetzt werden müssen. Es sei denn, Sie sind bei der hkk versichert. Denn: hkk-Versicherte profitieren von unserer Kooperation mit dem DentNet/Indento-Netzwerk.
Zahnersatzkosten prüfen lassen
Die hkk bietet Ihnen die Möglichkeit, die Kosten für Ihren Zahnersatz zu reduzieren: durch unsere Kooperation mit dem Anbieter 2te ZahnarztMeinung.
Zahnreinigung
Für viele Kunden stellt die professionelle Zahnreinigung eine sinnvolle Ergänzung zur täglichen Mundhygiene dar. Obwohl es sich nicht um eine Standardleistung der gesetzlichen Krankenversicherung handelt, haben hkk Versicherte verschiedene Möglichkeiten in den Genuss dieser Leistung zu kommen
Zahnärztliche Vorsorgeuntersuchung
Zweimal im Jahr hat jeder Versicherte Anspruch auf eine kostenlose Vorsorgeuntersuchung. Zahnärzte empfehlen diese Untersuchung zweimal im Jahr, damit Veränderungen an den Zähnen rechtzeitig behandelt werden können. Eine Vorsorge umfasst die gründliche Untersuchung der Zähne, des Kiefers und des Mundes. Einmal im Jahr kann Ihr Zahnarzt die Zahnsteinentfernung über die Krankenkasse abrechnen.
Zusatzversicherungen
Sie möchten Ihren hkk-Versicherungsschutz und den Ihrer Familie individuell ergänzen? Mit den attraktiven Zusatzversicherungen unseres Kooperationspartners (seit 2009), der LVM Versicherung, können Sie maßgeschneidert und exklusiv die bewährten Leistungen Ihrer hkk Krankenversicherung kostengünstig ergänzen.
Zuzahlungen
Für einige Leistungen hat der Gesetzgeber Zuzahlungen vorgeschrieben. Durch diese Zuzahlungen soll jedoch keiner unzumutbar belastet werden.
Zuzahlungen Krankenhaus
Ein Aufenthalt im Krankenhaus kann notwendig werden, wenn alle Möglichkeiten der ambulanten Behandlung ausgeschöpft sind und keine ausreichende Besserung der Erkrankung eingetreten ist. Pro Tag müssen Versicherte, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, eine Zuzahlung von EUR 10 für die Dauer Ihres Krankenhausaufenthaltes zahlen. Die Zuzahlung ist auf einen Maximalbetrag von EUR 280 jährlich eingeschränkt, das sind umgerechnet 28 Krankenhaustage pro Kalnderjahr.